LANFERMANN: Aufstockung der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist Tropfen auf den heißen Stein!
BERLIN. Zu dem am Freitag beschlossenen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinz LANFERMANN:
Durch den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung soll in der Pflege, so der Tenor der Bundesregierung, sowohl dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker Rechnung getragen als auch der illegalen Beschäftigung in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen entgegen gewirkt werden. Ob dies durch eine minimale Aufstockung der steuerlichen Förderung gelingen kann, muss jedoch ernsthaft bezweifelt werden!
Bisher konnten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Haushalten von bzw. mit Pflegebedürftigen von bis zu 3000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, indem 20 Prozent hiervon, also maximal 600 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen wurden. Neu ist die Erhöhung der Beträge: Geltend gemacht werden können nun Leistungen bis 6000 Euro, abgezogen von der Steuerschuld werden somit maximal 1200 Euro pro Jahr. Ob die im Vergleich zur alten Förderung zusätzlichen 50 Euro pro Monat für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen jedoch nun den entscheidenden Anreiz setzen, vermehrt auf ambulante und legale Pflege zurück zu greifen, ist unwahrscheinlich. Letztlich ist diese Aufstockung der steuerlichen Förderung nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein!
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern einen besseren Vorschlag auf den Tisch gelegt: Für haushaltsnahe Dienstleistungen für Pflegebedürftige können nachgewiesene Aufwendungen bis zu 12.000 Euro im Kalenderjahr als Sonderaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Die steuerliche Entlastung ist damit generell um einiges höher als in dem Vorschlag der Bundesregierung. Hier wird also nicht nur Symbolpolitik betrieben, sondern es werden echte Anreize gesetzt, sich gegen illegale Beschäftigung in der Pflege zu entscheiden!
Bettina Lauer
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