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Länderfinanzausgleich muss reformiert werden

GeldDie Liberalen fordern eine Reform des Länderfinanzausgleichs
17.03.2014

Die bayerischen und die baden-württembergischen Liberalen haben ihre Forderung nach einer Reform des Finanzausgleichs bekräftigt. Dies sei eine Gerechtigkeitsfrage, so die FDP-Landesvorsitzenden, Michael Theurer und Albert Duin. Bei einem Treffen in Ulm berieten die Landeschefs das weitere Vorgehen. Sie appellierten an die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg, sich der Klage gegen den Finanzausgleich anzuschließen.

Grün-Rot weigere sich in Baden-Württemberg in der Frage des Länderfinanzausgleichs, die Interessen des Landes wahrzunehmen, so die liberalen Landeschefs. Die aktuellen Zahlen belegten, dass es nicht weitergehen könne wie bisher. „Änderungen beim Länderfinanzausgleich sind eine Gerechtigkeitsfrage. Das derzeitige System des Länderfinanzausgleichs hat keine Zukunft, da es weder solidarisch noch gerecht ist“, stellten Theurer, der Spitzenkandidat der FDP Baden-Württemberg zur Europawahl, und Duin klar.

Die süddeutschen Liberalen werben für ein dynamisches Finanzausgleichssystem, das Anstrengungen der Länder zur Wirtschaftsförderung stärker honoriert. Theurer und Duin stellten klar, dass ein solches System nicht die Solidarität zwischen Geber- und Nehmerländern aufkündige, sondern letztlich allen Ländern Vorteile bringe.

In einer zentralen Forderung machten sich die Liberalen dafür stark, „dass die Länder zukünftig mehr Rechte zur Steuererhebung beispielsweise bei der Erhebung von Zuschlägen auf die Einkommenssteuer erhalten“. So ließe sich ein direkter Zusammenhang zwischen der Ausgaben- und Einnahmenverantwortung der Länder herstellen. Für ein gerechtes Finanzausgleichssystems sei es darüber hinaus essentiell, direkte Anreize für die Länder einzuführen, die sich verstärkt um Investitionen in neue Unternehmensstandorte und damit größere Steuereinnahmen bemühten. Um dies umzusetzen, müsste statt des Finanzbedarfs beziehungsweise der Einwohnerzahl künftig die Wirtschaftskraft eines Landes als Grundlage für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs herangezogen werden, erläuterten Theurer und Duin.

Es sei eindeutig: „Ein neues Modell zur Reform des Länderfinanzausgleichs ist dringend erforderlich.“ Die Liberalen verwiesen auf die Vorschläge, die der Freiburger Volkswirtschaftler Lars P. Feld und der Mainzer Finanzverfassungsrechtler Hanno Kube in ihrem Gutachten „Optionen für eine Reform des bundesdeutschen Finanzausgleichs“ für eine stärkere Finanzautonomie der Bundesländer machen.

Drei Vorschläge von Feld und Kube

Die beiden Wissenschaftler schlagen vor, den Wettbewerb zwischen den Bundesländern zu beleben. Mehr Haushaltsautonomie der Bundesländer zeige klar auf, wie sich die Landespolitik auf die öffentlichen Finanzen auswirkt und stärke die Demokratie, da die Wähler mehr Einfluss auf den Landeshaushalt bekämen.

Die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer sollten künftig nicht mehr nur nach dem Wohnsitzprinzip, sondern je zur Hälfte nach Wohnsitz und nach Betriebsstätten verteilt werden, heißt es in dem Gutachten. Die Bundesländer sollten darüber hinaus Zuschläge auf eine zuvor im Allgemeinen zu senkenden Einkommensteuer erhalten. Denn die aktuelle Gesetzeslage setze lediglich Anreize zur Einwohnermaximierung, nicht aber zur Maximierung der Wirtschaftskraft.

Feld und Kube sprechen sich dafür aus, dass sich die Ausgleichszahlungen künftig an den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten und nicht mehr an den aktuellen Einnahmen der jeweiligen Länder orientieren sollen. Durch einen Finanzkraftindex könnten künftig die fiskalischen Ressourcen eines Bundeslands angezeigt werden, so ließen sich fünf bis 15 Prozent der neuberechneten Überschüsse abschöpfen und umverteilen.

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