07.02.2014Die niedersächsische FDP setzt sich für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ein.
In einem neuen Gesetzentwurf fordern die Liberalen im Landtag, dass Geschäfte wie Bäcker und Blumenhändler ihre Betriebsstunden an Ruhetagen von drei Stunden auf fünf Stunden erhöhen dürfen. Außerdem sollte Videotheken und Autowaschanlagen die Öffnung ab 13 Uhr gestattet werden.
„Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass Verbraucher in Hessen oder Hamburg teilweise länger einkaufen gehen können als in Niedersachsen“, betonte FDP-Landtagsfraktionschef Christian Dürr im Gespräch mit der „Nordwest-Zeitung“. Dieser Zustand stelle Wettbewerbsnachteile für Niedersachsen dar. Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sollte eine „Belebung der Wirtschaft“ im Bereich Einzelhandel und Privatkonsum sowie positive Beschäftigungswirkungen ermöglichen, so der Landesverband in einer Erklärung. Das aktuelle Öffnungsverbot am Sonntag sei letztendlich antiquiert. Der Landtag soll den Gesetzentwurf in der kommenden Woche beraten.
Ladenöffnungszeiten ausweiten
Die niedersächsische FDP setzt sich für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ein.
In einem neuen Gesetzentwurf fordern die Liberalen im Landtag, dass Geschäfte wie Bäcker und Blumenhändler ihre Betriebsstunden an Ruhetagen von drei Stunden auf fünf Stunden erhöhen dürfen. Außerdem sollte Videotheken und Autowaschanlagen die Öffnung ab 13 Uhr gestattet werden.
„Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass Verbraucher in Hessen oder Hamburg teilweise länger einkaufen gehen können als in Niedersachsen“, betonte FDP-Landtagsfraktionschef Christian Dürr im Gespräch mit der „Nordwest-Zeitung“. Dieser Zustand stelle Wettbewerbsnachteile für Niedersachsen dar. Eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sollte eine „Belebung der Wirtschaft“ im Bereich Einzelhandel und Privatkonsum sowie positive Beschäftigungswirkungen ermöglichen, so der Landesverband in einer Erklärung. Das aktuelle Öffnungsverbot am Sonntag sei letztendlich antiquiert. Der Landtag soll den Gesetzentwurf in der kommenden Woche beraten.
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