KUBICKI: Urteil zum Schutzstatus syrischer Flüchtlinge zu begrüßen
Berlin. Zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum Schutzstatus syrischer Flüchtlinge erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Wir begrüßen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts. Es ist richtig, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nur subsidiärer Schutz gewährt wird. Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden. Selbstverständlich können in Einzelfällen auch die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz gegeben sein. Wenn Menschen aber wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, was auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zutrifft, gilt dies aber gerade nicht. Genauso richtig und rechtlich zulässig ist, dass hier dann auch der Familiennachzug begrenzt wird, um die Zuwanderung zu steuern. Die Sozialdemokraten sollten vor dem Hintergrund des Urteils davon absehen, aus ideologischen Gründen die geltende Rechtslage aufzuweichen.“