KUBICKI: Meilenstein auf dem Weg zum Schutz der Bürger
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärt zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung:
„Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt die Rechtsauffassung der Freien Demokraten.
Diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Schutz der Bürger vor einem übergriffigen Staat.
Wir sind sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde im Ergebnis erfolgreich sein wird, denn bereits am 21.12.2016 hat der Europäische Gerichtshof zum wiederholten Mal entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta unvereinbar ist.“