KUBICKI-Interview: Geschäfte wieder öffnen lassen
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki gab der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ (Dienstag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte Henning Baethge.
Frage: Herr Kubicki, wichtigste Frage zuerst: Wie geht es Ihnen?
Kubicki: In der FDP-Fraktion hat das Corona-Virus ja gleich mehrere Abgeordnete erwischt. Altersbereinigt geht es mir sehr gut – abgesehen von dem Bewegungsmangel, den die Corona-bedingte Entschleunigung mit sich bringt. Da viele Termine entweder ausgefallen sind oder nun in Telefon- oder Videoschalten abgehalten werden, muss man das Außer-Haus-Gehen ganz anders als vorher organisieren. Aber das klappt ganz ordentlich.
Frage: Das öffentliche Leben liegt fast komplett lahm. Wie lange lassen sich so starke Einschränkungen der Grundrechte aufrechterhalten?
Kubicki: Das kommt darauf an. Wenn die Menschen keine Erklärungen dafür bekommen, wie es weitergehen soll, dann lässt auch irgendwann die Motivation nach. Außerdem wächst mit jedem Tag, an dem das öffentliche Leben stillsteht, die Unruhe, wie das eigene Leben beruflich weitergeht. Ich glaube, dass der Lockdown spätestens nach dem 19. April schrittweise aufgehoben werden muss – immer unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes. Aus diesem Grund müssen wir schon heute dringend über das Wie eines Exits diskutieren. Wir brauchen die öffentliche Debatte, um die Argumente auch vernünftig abwägen zu können.
Frage: Der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer will das öffentliche Leben wieder hochfahren, aber alle, die älter als 65 Jahre sind, erst mal in Quarantäne schicken – also auch Sie mit 68. Was halten Sie davon?
Kubicki: Boris Palmer kann gerne versuchen, mich in Quarantäne zu schicken. Als Abgeordneter und Bundestagsvizepräsident bin ich Teil eines Verfassungsorgans. Aber abgesehen davon: Es gibt ähnliche Überlegungen auch in der Bundesregierung. Kanzleramtsminister Helge Braun hat diese Idee ja auch schon geäußert. Ich halte nicht sehr viel von diesem Plan, er wird auch vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich keinen Bestand haben. Das Ziel des Gesundheitsschutzes wäre mit milderen Mitteln als mit einem massiven Grundrechtseingriff zulasten Älterer erreichbar. Beispielsweise mit der Einführung einer Maskenpflicht oder durch gesonderte Öffnungszeiten in Supermärkten für Ältere. Für den Pflege- und Gesundheitsbereich müssen natürlich deutlich strengere Maßstäbe gelten. Hier können die älteren Menschen es sich ja nicht aussuchen, mit wem sie Kontakt haben.
Frage: Am Mittwoch berät Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten über mögliche Lockerungen beim Lockdown. Welche ersten Schritte schlagen Sie vor?
Kubicki: Ich würde alle Geschäfte, die derzeit geschlossen sind, wieder öffnen lassen, sofern die Abstandsregeln dort einzuhalten sind. In Supermärkten oder Drogerieläden ist der normale Betrieb ja heute auch schon weitgehend möglich, ohne dass es größere gesundheitliche Bedenken gegeben hätte. Im Zweifel geschieht das durch eine Einlasskontrolle. Bei Restaurants halte ich eine langsame Rückkehr zu normalen Verhältnissen ebenfalls für durchführbar – mit entsprechendem Abstand zwischen den Tischen. Zugleich müssen wir die Mitarbeiter in sensiblen Bereichen, also von Altenheimen oder Krankenhäusern, idealerweise wöchentlich testen. Klar sollte für alle sein, dass wir die Viruserkrankungen nicht auf null drücken werden können. Das Ziel war immer, die Zahl der Erkrankungen auf einem Maß zu halten, das für unser Gesundheitssystem verkraftbar ist. Ob die Schulen wieder geöffnet werden können, müssen wir ebenfalls diskutieren. Hier wäre denkbar, einen Vor- und einen Nachmittagsbetrieb zu fahren – und so die Zahl der anwesenden Schüler zu reduzieren und sogenannte Rudelbildungen zu vermeiden.
Frage: Ihr Heimatland Schleswig-Holstein lässt die Polizei nahe der Grenze zu Hamburg kontrollieren, ob Menschen einen triftigen Grund für die Einreise ins Land haben, und schickt sie andernfalls zurück. Was halten Sie von solchen Grenzkontrollen zwischen Bundesländern? Sind die zulässig? Und hilfreich?
Kubicki: Weder noch. Denn wenn es um Gesundheitsschutz gehen sollte, dann müssten logischerweise alle Menschen, die von Hamburg kommen, an der Grenze abgewiesen werden. Dies würde dann auch für Schleswig-Holsteiner gelten, die gerade aus Hamburg kommen. Ein Zurückhalten von Menschen, die keine Melde-Adresse in Schleswig-Holstein haben, gibt die Rechtslage nicht her. Ein solcher Eingriff ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Ich bin froh, dass Ministerpräsident Daniel Günther den direkten Kontakt mit Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher gesucht und sich bemüht hat, Irritationen auszuräumen. Für die freundschaftliche Nachbarschaft sind solche Aktionen aber nicht förderlich.
Frage: Wo ist gerade Ihr Zuhause – in Strande oder in Berlin?
Kubicki: Ich pendle zwischen beiden Orten – also aktuell etwa fifty-fifty.
Frage: In Berlin fallen für die Abgeordneten gerade nicht nur Sitzungstage weg, sondern auch viele andere Termine. Langweilen Sie sich schon?
Kubicki: Der politische Betrieb steht nicht still. Das wäre auch ein bisschen komisch. Die Menschen können in dieser Krise erwarten, dass wir uns gegen zu weitgehende Freiheits-Einschränkungen zur Wehr setzen und Anmaßungen der Exekutive einen Riegel vorschieben. Außerdem machen wir nicht nur sehr viele Gremiensitzungen jetzt von zu Hause aus am Rechner, sondern ich werde mittlerweile auch von FDP-Kreisverbänden gebeten, Online-Veranstaltungen zu machen. Da spreche ich nicht nur zu einem Thema, sondern stehe den Parteifreunden auch Rede und Antwort. Und das alles, ohne aus dem Haus zu gehen. Mir wird nicht langweilig, so viel kann man sagen.
Frage: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sorgt sich um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments in der Corona Krise und hat eine Grundgesetzänderung angeregt, die im Fall einer Pandemie den Einsatz eines Notparlaments mit 48 Abgeordneten erlauben soll. Bisher geht das nur in Kriegszeiten. Was halten Sie davon?
Kubicki: Nicht viel, um es deutlich zu sagen. Zum einen halte ich den Zeitpunkt für reichlich fragwürdig. Krisenzeiten sind die schlechtesten Zeiten, um Verfassungsänderungen vorzunehmen. Dafür sollte man grundsätzlich Ruhe und ausreichend Zeit zur Verfügung haben. Zum anderen sehe ich die Notwendigkeit überhaupt nicht. Denn das Notparlament hätte die Folge, dass die übergroße Mehrheit der frei gewählten Abgeordneten aus dem parlamentarischen Betrieb ausgeschlossen werden würde. Außerdem trägt eine solche Einrichtung in der Pandemie das Risiko in sich, dass alle benannten oder gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter infiziert sein könnten und ausfallen – und dann? Insofern ist diese Idee nicht nur hektisch vorgebracht, sondern überzogen und daher überflüssig. Es gibt andere, schonendere Wege, um Parlamentsbeschlüsse auch in der Pandemie herbeizuführen. Wir haben in der vergangenen Sitzungswoche des Bundestages die Zahl der notwendig anwesenden Abgeordneten – zeitlich befristet! – auf ein Viertel gesenkt. Das war eine pragmatische Lösung.
Frage: Nach der Wahl im nächsten Jahr droht der Bundestag erst mal sogar noch weiter zu wachsen, auf über 800 Abgeordnete. Bisher haben sich die Fraktionen nicht auf eine Wahlrechtsreform einigen können, die das verhindert. Klappt das noch?
Kubicki: Ich finde das Gebaren der Union in dieser Frage zum Schämen und demokratisch schädlich. Denn ein aufgeblähter Bundestag hat nicht nur erhebliche finanzielle Folgen und führt zu Kapazitätsengpässen bei Räumen und in der Verwaltung. Es verbessert auch nicht die Arbeitsfähigkeit des Bundestags, wenn wir 800 oder mehr Abgeordnete bekommen. Die FDP hat mit Linken und Grünen einen Vorschlag vorgelegt, bei dem alle Parteien im nächsten Bundestag weniger Abgeordnete als derzeit hätten. Dass die Union sich gegen diesen Vorschlag stellt, spricht nicht für sie.
Frage: Zum Schluss zu Ihrer Partei: Die FDP liegt in Umfragen nur noch bei fünf, sechs Prozent – und Krisenzeiten wie jetzt helfen der Opposition auch meist wenig. Sorgen Sie sich, dass die FDP bei der Wahl nächstes Jahr aus dem Bundestag ausscheidet?
Kubicki: Nein, gar nicht. Denn Umfragen sagen nichts darüber aus, wie am Wahlsonntag gewählt wird. Ich erinnere daran, dass die FDP Schleswig-Holstein zwei Monate vor der Landtagswahl 2012 bei zwei Prozent gewertet wurde. Am Wahlsonntag waren wir bei 8,2. Insofern bin ich optimistisch, dass wir im kommenden Jahr das Ergebnis der letzten Bundestagswahl noch übertreffen werden – also mehr als 10,7 Prozent holen.
Frage: Werden Sie zur Wahl 2021 definitiv noch mal antreten?
Kubicki: Sofern meine Landespartei das auch möchte, ja.