14.03.2014FDPSteuern

KUBICKI-Interview für den „Münchner Merkur“

Berlin. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI gab dem „Münchner Merkur“ (Freitag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte MIKE SCHIER:

Frage: Herr Kubicki, drei Jahre und sechs Monate für den Präsidenten des FC Bayern – halten Sie das Urteil für gerecht?

KUBICKI: Es ist eine angemessene Strafhöhe, wenn man davon ausgeht, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Aber Uli Hoeneß kann sich angesichts der Gemengelage glücklich schätzen, dass sich das Strafmaß im unteren Drittel bewegt. Mein Tipp waren vier Jahre und sechs Monate.

Frage: Was waren die mildernden Umstände?

KUBICKI: Man darf nicht vergessen, dass die tatsächliche Schadenshöhe ohne die Offenlegung durch Herrn Hoeneß wahrscheinlich nie ans Tageslicht gekommen wäre.

Frage: Die Verteidiger werden in Revision gehen.

KUBICKI: Es ist bei der jetzigen Zusammensetzung des ersten Strafsenats im BGH nicht davon auszugehen, dass mit besonderer Nachsicht bei Steuerhinterziehungsdelikten zu rechnen ist. Möglicherweise ist die Revision durch die Verteidigung auch deshalb eingelegt worden, um ein begründetes schriftliches Urteil zu erhalten, und Zeit für eine genauere Prüfung zu gewinnen. Ich gehe angesichts des Strafmaßes aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird mit dem Ziel, ein höheres Strafmaß zu erreichen.

Frage: Wenn das Urteil nicht milder wird: Ist denn der Umkehrschluss erlaubt, dass der BGH den Richterspruch noch einmal verschärft?

KUBICKI: Möglich. Jedenfalls wird er etwas zu der Höhe der Strafe sagen.

Frage: Wie viel muss Uli Hoeneß absitzen?

KUBICKI: Normalerweise wären es zwei Drittel der Strafe, der Rest würde zur Bewährung ausgesetzt. Bei Ersttätern kann er aber mit einer sogenannten Halbstrafen-Empfehlung des Gerichts nach 21 Monaten auf Bewährung raus. Ich halte eine solche Empfehlung im Fall Hoeneß für äußerst wahrscheinlich. Dann könnte er auch nach wenigen Wochen in den Freigang wechseln.

Frage: Wie bitte?

KUBICKI: Ja. Durch die Halbstrafen-Empfehlung könnte er relativ rasch tagsüber seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, muss aber nachts in die Justizvollzugsanstalt zurück. Es besteht doch keine Gefahr, dass Uli Hoeneß abhaut.

Frage: Aber untergräbt ein so rascher Freigang nicht die abschreckende Wirkung?

KUBICKI: Die Strafe dient auch dazu, einen Menschen wieder zu resozialisieren. Deshalb kann es doch nicht darum gehen, ihn erst einmal zu entsozialisieren. Außerdem steht er unter genauer Aufsicht.

Frage: War die Strategie richtig, den Löwenanteil seiner Steuerschuld erst so kurzfristig einzuräumen?

KUBICKI: Rückblickend betrachtet war es für ihn zumindest nicht von Nachteil. Das Gericht ist offensichtlich davon überzeugt, dass er sich ernsthaft bemüht, wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Anders lässt sich dieses Urteil nicht erklären.

Frage: Es gab vor Gericht eine merkwürdige Szene, in der der Verteidiger seinen Mandanten anfuhr: „Herr Hoeneß, erzählen Sie uns keinen vom Pferd.“ Als Laie staunt man da.

KUBICKI: Als Verteidiger staunt man auch. Ich will aber zur Verteidigungsstrategie des Kollegen, die sich mir bislang nicht erschlossen hat, nichts sagen. Ich selbst würde meinen Mandanten aber nie desavouieren – erst recht nicht bei so großem medialen Interesse.

Frage: Könnte es eine Inszenierung gewesen sein?

KUBICKI: Das glaube ich nicht.

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