KUBICKI-Gastbeitrag: Schuldzuweisungen Richtung AfD im Fall Lübcke sind gefährlich
Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" den folgenden Gastbeitrag:
Nach dem Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, nach gewalttätigen Angriffen auf Repräsentanten unseres Gemeinwesen wie Henriette Reker oder Andreas Hollstein ist eines klar: Diese schrecklichen Taten fanden in einem gesellschaftlich polarisierten Umfeld statt. Die Gewalttat an Walter Lübcke kam in gewisser Weise – das müssen wir leider konstatieren – nicht überraschend.
Umso wichtiger ist es nun, kühlen Kopf zu bewahren. Ich warne dringend davor, weitreichende politische Schlüsse zu ziehen, bevor die Hintergründe ausreichend aufgedeckt wurden. Uns liegt mittlerweile ein Geständnis vor – aber weder haben wir zum aktuellen Zeitpunkt einen Verurteilten, noch haben wir aufgeklärt, ob dies die Tat eines Einzelnen war oder ob es sich um ein verzweigtes rechtes Terrornetzwerk handelt. Die politischen Entscheidungsträger tun gut daran, sich nicht an Spekulationen zu beteiligen. Denn das beschleunigt oder verbessert die behördliche Aufklärungsarbeit in aller Regel nicht.
Die (Mit-)Schuldzuweisungen, die nun in die Richtung politischer Kontrahenten ausgestoßen werden, halte ich nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für hochgradig gefährlich: Die CDU hat in einer Entschließung des Präsidiums und Bundesvorstands am Montag eine ziemlich gerade Linie zwischen der AfD und Mord gezogen. Auch der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber hatte einen entsprechenden Ton gegenüber der AfD angeschlagen.
Im Strafrecht haben wir dankenswerterweise die Unschuldsvermutung. Nur ein Gericht kann die Schuld eines Angeklagten im Rahmen eines ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens feststellen. Wenn es aber darum geht, im Bereich des Politischen Schuldige für eine Straftat zu benennen, scheinen einige zu meinen, dieses Prinzip einfach aus den Angeln heben zu dürfen. Wenn man in der falschen Partei ist, trägt man nun „Mitschuld“ an dem Mord. Dies ist nicht nur unseriös, es ist zudem unverantwortlich. Denn es verschärft die gesellschaftliche Spaltung, die man selbst beklagt.
Denn wenn es so sein sollte, dass führende Repräsentanten der AfD Mitschuld an einem politischen Mord tragen, dann wäre es vornehmste demokratische und rechtsstaatliche Pflicht, die Partei zu verbieten. Damit wäre nämlich der Tatbestand erfüllt, den das Bundesverfassungsgericht 1956 zum KPD-Verbotsverfahren aussprach: „Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung […]nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“ Die physische Beseitigung des politischen Gegners wäre glasklar im Rahmen dieser Definition. Doch diesen Schluss eines AfD-Verbots zieht die CDU nicht. Wir ahnen, warum.
Wenn wir Hass und Hetze durch Rechtspopulisten und Rechtsextreme beklagen, tun wir gut daran, auch unser eigenes Verhältnis zu Hass und Hetze zu hinterfragen. Denn es ist in unserer Debattenkultur offenbar etwas anderes, wenn Alexander Gauland die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, „in Anatolien entsorgen“ will, während Martin Schulz unter tosendem Beifall seiner SPD-Fraktion Gauland auf den „Misthaufen der Geschichte“ wünscht. Beides ist kein guter Stil und geschmacklos, bleibt strafrechtlich jedoch ohne Konsequenz, weil es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Wenn wir Demokraten aber mit gutem Beispiel vorangehen wollen, dann sollten wir uns nicht einer ähnlichen Wortwahl wie diejenigen bedienen, die wir als Feinde unserer Demokratie brandmarken. Anders formuliert: Wir haben es nicht nötig, die Populisten mit ihren Waffen zu bekämpfen. Unsere aufgeklärte Demokratie hat bessere Mittel zur Verfügung. Argumentation statt Pöbelei zum Beispiel.
Nach Auskunft der Bundesregierung sind Parteirepräsentanten der AfD überdurchschnittlich häufig Ziel von Attacken. Im ersten Quartal 2019 wurden in Deutschland insgesamt 217 entsprechende Straftaten gemeldet, in 114 Fällen – das ist mehr als die Hälfte – wurden Vertreter der AfD angegriffen. An zweiter und dritter Stelle werden hier Repräsentanten der SPD (21) und der Grünen (19) aufgeführt. Wenn wir also anderen vorwerfen, für ein Klima von Hass und Hetze zu sorgen, das zu tätlichen Übergriffen auf Politiker verleitet: Gilt dies nicht auch für uns? Ist es „erlaubter“, Andersdenkende anzugreifen, weil es angeblich der guten Sache dient? Wollen wir als Demokraten in unserem Rechtsstaat akzeptieren, dass linke Gewalt eher toleriert wird als rechte? Prägen wir also nicht ein entsprechendes gesellschaftliches Klima mit?
Zudem müssen wir uns die Frage stellen, ob die Strategie der Abgrenzung wirklich verfängt. In diesem Zusammenhang ist häufig von „Haltung“ die Rede, nach dem Motto: „Wer nicht für uns ist, ist ein Nazi“. Abgesehen davon, dass die Gleichsetzung der AfD mit den Nationalsozialisten eine inakzeptable Verharmlosung der schrecklichsten Jahre deutscher Geschichte darstellt, führt sie zur Ausgrenzung großer Teile der Bevölkerung. Wie wir bei der jüngsten Oberbürgermeisterwahl in Görlitz sehen mussten, konnte die Allianz der AfD-Gegner nicht mal mit Hilfe von Hollywood-Stars den Kampf „Wir gegen die“ ohne weiteres gewinnen. Im Gegenteil: Die im zweiten Wahlgang noch einmal höhere Zustimmung für den AfD-Vertreter zeigte, dass sich viele durch dieses Vorgehen herausgefordert sahen.
Zudem ebnet diese Strategie jegliche Unterschiede zwischen den Parteien ein. Wollen wir, dass sich CDU, CSU, SPD, FDP und die Grünen in der Frage, in welcher demokratischen Gesellschaft wir leben wollen, nur noch darüber definieren, dass sie nicht AfD sind? Wäre es nicht sinnvoller, den Problemen auf den Grund zu gehen, die AfD-Wähler bewegen, anstatt ihnen zu sagen, dass sie nicht dazugehören? Wenn politische Parteien Menschen ausgrenzen, die von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen, aber anscheinend nicht das „Richtige“ wählen – dann werden sie sie auch nicht zurückholen. Das kann man politisch natürlich wollen, dann sollte man aber nicht gleichzeitig beklagen, dass die Spaltung der Gesellschaft voranschreitet.
Von Peter Tauber ist zu lesen: „Die politische Rechte kann man nicht integrieren oder einbinden.“ Wenn das stimmen sollte, wären nur noch Vertreter der politischen Mitte und der Linken akzeptable politische Kräfte. Wer so redet, gibt unsere freiheitliche Demokratie auf.