04.02.2014FDP-Vize Wolfgang Kubicki fügt dem Fall Schwarzer eine weitere Facette hinzu. Denn das Steuergeheimnis gelte auch für Prominente und dürfe nicht von den Finanzbehörden unterlaufen werden, mahnte der Liberale. Wenn Menschen künftig befürchten müssten, dass selbst eine korrekt abgegebene Selbstanzeige öffentlich werde, würden sie von einer solchen Offenbarung Abstand nehmen. „Wer Angst haben muss, durch eine Selbstanzeige an den Pranger gestellt zu werden, wird sie einfach nicht mehr erstatten“, unterstrich der Liberale.
Eine wirksame Selbstanzeige und die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern habe dem Gesetz nach eine strafbefreiende Wirkung, schreibt der stellvertretende FDP-Vorsitzende Kubicki in seinem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Dass die korrekte Selbstanzeige der Publizistin Alice Schwarzer trotz der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeit gelangt sei, „rüttelt an den Grundfesten unseres Rechtsstaates“. Der Verdacht, dass Mitarbeiter der Finanzbehörden die Informationen zu Schwarzer an die Presse herangetragen hätten, bereite ihm große Sorge, so Kubicki.
Schwarzer sei zwar eine öffentliche Person, dies bedeute jedoch nicht, dass auch alles Private offengelegt werden müsse. Er kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung des „Spiegel“. Nur weil eine Zeitschrift im Besitz bestimmter Informationen sei, leite sich darauf noch lang keine Pflicht zur Veröffentlichung ab, betonte der Liberale. Andere Medien, die diese Informationen ebenfalls erhalten hatten, hätten von einer Veröffentlichung ausdrücklich abgesehen.
Obwohl vor dem Gesetz alle gleich seien, verstärke sich der Eindruck, dass Prominente härter verfolgt würden, so der FDP-Vize. Er unterstrich: „Alice Schwarzer ist zu bedauern, nicht, weil sie zur Steuerstraftäterin wurde, sondern weil sie ihre eigene moralische Messlatte, die sie gern auch an andere angelegt hat, unterlaufen hat und dafür jetzt öffentlich büßen muss.“
Kubicki bedauert Alice Schwarzer
FDP-Vize Kubicki greift die Finanzbehörden anFDP-Vize Wolfgang Kubicki fügt dem Fall Schwarzer eine weitere Facette hinzu. Denn das Steuergeheimnis gelte auch für Prominente und dürfe nicht von den Finanzbehörden unterlaufen werden, mahnte der Liberale. Wenn Menschen künftig befürchten müssten, dass selbst eine korrekt abgegebene Selbstanzeige öffentlich werde, würden sie von einer solchen Offenbarung Abstand nehmen. „Wer Angst haben muss, durch eine Selbstanzeige an den Pranger gestellt zu werden, wird sie einfach nicht mehr erstatten“, unterstrich der Liberale.
Eine wirksame Selbstanzeige und die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern habe dem Gesetz nach eine strafbefreiende Wirkung, schreibt der stellvertretende FDP-Vorsitzende Kubicki in seinem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Dass die korrekte Selbstanzeige der Publizistin Alice Schwarzer trotz der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeit gelangt sei, „rüttelt an den Grundfesten unseres Rechtsstaates“. Der Verdacht, dass Mitarbeiter der Finanzbehörden die Informationen zu Schwarzer an die Presse herangetragen hätten, bereite ihm große Sorge, so Kubicki.
Medien würde Zurückhaltung besser stehen
Schwarzer sei zwar eine öffentliche Person, dies bedeute jedoch nicht, dass auch alles Private offengelegt werden müsse. Er kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Berichterstattung des „Spiegel“. Nur weil eine Zeitschrift im Besitz bestimmter Informationen sei, leite sich darauf noch lang keine Pflicht zur Veröffentlichung ab, betonte der Liberale. Andere Medien, die diese Informationen ebenfalls erhalten hatten, hätten von einer Veröffentlichung ausdrücklich abgesehen.
Obwohl vor dem Gesetz alle gleich seien, verstärke sich der Eindruck, dass Prominente härter verfolgt würden, so der FDP-Vize. Er unterstrich: „Alice Schwarzer ist zu bedauern, nicht, weil sie zur Steuerstraftäterin wurde, sondern weil sie ihre eigene moralische Messlatte, die sie gern auch an andere angelegt hat, unterlaufen hat und dafür jetzt öffentlich büßen muss.“
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