12.04.2013Auf Drängen der FDP hat die Union den Handlungsbedarf in Sachen Strompreise erkannt. Weitere Infos zur Strompreisbremse und der geplanten EEG-Reform finden Sie hier.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich geeinigt, das EEG grundlegend zu reformieren. Der gemeinsame Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sieht weitreichende Maßnahmen vor und soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Parteichef Philipp Rösler und FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle fordern seit Langem, die Übersubventionierung der Erneuerbaren Energien zu stoppen. Gemeinsam schlagen FDP und Union nun folgende Maßnahmen vor: In den ersten fünf Monaten wird die Vergütung von Neuanlagen auf den Marktwert des Stroms reduziert. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 1. August 2013 in Betrieb gehen – ausgenommen sind Photovoltaikanlagen. Ab dem sechsten Monat wird dann die Vergütung für Onshore-Windenergieanlagen auf 8 ct/kWh, bei Photovoltaikanlagen entsprechend der bereits vereinbarten Senkung der Vergütungen und bei allen weiteren Anlagen einmalig um vier Prozent gemindert.
Das Präsidium der FDP hat in seinem Beschluss zur Reform des EEG vom 24. September 2012 strengere Regeln in Form einer automatischen Kostenbremse gefordert. Dieser Beschluss wird jetzt durch die Strompreisbremse umgesetzt: Die EEG-Umlage wird im Jahr 2014 auf den Wert für 2013 gesetzlich begrenzt. Konkret sind das 5,277 ct/kWh. In den darauf folgenden Jahren wächst dieser Wert jährlich um 2,5 Prozent. Die Höhe der Umlage wird dann jährlich im Monitoringbericht evaluiert, auf dessen Basis etwaige Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden.
Um zu mehr Markt- und Netzintegration zu gelangen, muss Strom aus den Anlagen, die ab dem 1. August 2013 in Betrieb genommen werden, direkt vermarktet werden. Allerdings sind Kleinanlagen – also Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW – von dieser verpflichtenden Direktvermarktung ausgenommen. Das Präsidium der FDP hatte bereits im Herbst 2012 beschlossen, die Erneuerbaren Energien durch ein Quotenmodell in ein wettbewerbliches System zu überführen.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland und die Arbeitsplätze der Menschen in diesem Land sollen gesichert bleiben. Deshalb ist es wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen, die in Konkurrenz zu ausländischen Firmen stehen, nicht zu gefährden. Von einer solchen Regelung sind 850.000 Arbeitsplätze betroffen. Allerdings sollen Branchen, die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb sind, aus der Ausgleichsregelung herausgenommen werden. Auch die Mindestumlage der stromintensiven Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2014 leicht angehoben.
Bestandsanlagen müssen sich an der Sicherung des Strompreises beteiligen: Zum einen wird der „Gülle-Bonus“, der 2008 rückwirkend für bestehende Biomassen-Anlagen eingeführt wurde, mit dem Inkrafttreten der EEG-Reform am 1. August 2013 für zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommene Anlagen gestrichen. Zum anderen werden die Vergütungen für alle Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen wurden, im Jahr 2014 pauschal um 1,5 Prozent gesenkt.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der schwarz-gelben Koalition zur Dämpfung der Stromkosten können im Jahr 2014 rund 1,86 Milliarden Euro eingespart werden. Mit der Strombremse setzen wir Liberalen uns für die Bezahlbarkeit und die Sicherung des Strompreises ein.
Kostenexplosion durch Strompreis-Kompromiss verhindert
SolarzellenAuf Drängen der FDP hat die Union den Handlungsbedarf in Sachen Strompreise erkannt. Weitere Infos zur Strompreisbremse und der geplanten EEG-Reform finden Sie hier.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich geeinigt, das EEG grundlegend zu reformieren. Der gemeinsame Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sieht weitreichende Maßnahmen vor und soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Parteichef Philipp Rösler und FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle fordern seit Langem, die Übersubventionierung der Erneuerbaren Energien zu stoppen. Gemeinsam schlagen FDP und Union nun folgende Maßnahmen vor: In den ersten fünf Monaten wird die Vergütung von Neuanlagen auf den Marktwert des Stroms reduziert. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 1. August 2013 in Betrieb gehen – ausgenommen sind Photovoltaikanlagen. Ab dem sechsten Monat wird dann die Vergütung für Onshore-Windenergieanlagen auf 8 ct/kWh, bei Photovoltaikanlagen entsprechend der bereits vereinbarten Senkung der Vergütungen und bei allen weiteren Anlagen einmalig um vier Prozent gemindert.
Strompreisbremse wird verankert
Das Präsidium der FDP hat in seinem Beschluss zur Reform des EEG vom 24. September 2012 strengere Regeln in Form einer automatischen Kostenbremse gefordert. Dieser Beschluss wird jetzt durch die Strompreisbremse umgesetzt: Die EEG-Umlage wird im Jahr 2014 auf den Wert für 2013 gesetzlich begrenzt. Konkret sind das 5,277 ct/kWh. In den darauf folgenden Jahren wächst dieser Wert jährlich um 2,5 Prozent. Die Höhe der Umlage wird dann jährlich im Monitoringbericht evaluiert, auf dessen Basis etwaige Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden.
Um zu mehr Markt- und Netzintegration zu gelangen, muss Strom aus den Anlagen, die ab dem 1. August 2013 in Betrieb genommen werden, direkt vermarktet werden. Allerdings sind Kleinanlagen – also Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW – von dieser verpflichtenden Direktvermarktung ausgenommen. Das Präsidium der FDP hatte bereits im Herbst 2012 beschlossen, die Erneuerbaren Energien durch ein Quotenmodell in ein wettbewerbliches System zu überführen.
Ausnahmen erhalten den Wirtschaftsstandort Deutschland
Der Wirtschaftsstandort Deutschland und die Arbeitsplätze der Menschen in diesem Land sollen gesichert bleiben. Deshalb ist es wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen, die in Konkurrenz zu ausländischen Firmen stehen, nicht zu gefährden. Von einer solchen Regelung sind 850.000 Arbeitsplätze betroffen. Allerdings sollen Branchen, die nicht im intensiven internationalen Wettbewerb sind, aus der Ausgleichsregelung herausgenommen werden. Auch die Mindestumlage der stromintensiven Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2014 leicht angehoben.
Bestandsanlagen müssen sich an der Sicherung des Strompreises beteiligen: Zum einen wird der „Gülle-Bonus“, der 2008 rückwirkend für bestehende Biomassen-Anlagen eingeführt wurde, mit dem Inkrafttreten der EEG-Reform am 1. August 2013 für zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommene Anlagen gestrichen. Zum anderen werden die Vergütungen für alle Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen wurden, im Jahr 2014 pauschal um 1,5 Prozent gesenkt.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der schwarz-gelben Koalition zur Dämpfung der Stromkosten können im Jahr 2014 rund 1,86 Milliarden Euro eingespart werden. Mit der Strombremse setzen wir Liberalen uns für die Bezahlbarkeit und die Sicherung des Strompreises ein.
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