22.04.2013Die Regierung will härter gegen bestechliche Ärzte vorgehen und damit den Patientenschutz verbessern. Nach einem Konzept von Gesundheitsminister Daniel Bahr soll Korruption im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Es sei nicht in Ordnung, wenn ein Arzt für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments Geld von einem Pharma-Unternehmen erhalte, sagte Bahr der Nachrichtensendung „heute“. „Ein solches Fehlverhalten muss bestraft werden.“
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Sommer habe es in diesem Bereich kaum mehr Ermittlungen von Staatsanwälten gegeben, erläuterte Bahr. Korruption niedergelassener Ärzte ist laut BGH nach geltendem Recht nicht strafbar, weil Ärzte keine Beauftragten der Krankenkassen sind. „Die Freiberuflichkeit wollen wir erhalten“, betonte Bahr. Doch sollten die Behörden wieder ermitteln.
Noch in dieser Wahlperiode soll daher eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches auf den Weg gebracht werden, sagte der Minister am Mittwoch in Berlin. Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsbereichen geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Strafwürdig sollen besonders schwere Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen werden.
Geplant ist dafür eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und -gewährung sollen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“, heißt es in dem Konzept.
Zuspruch von der Ärztekammer und den Krankenkassen
Bundesärztekammer-Präsident Frank Montgomery begrüßte den Entwurf. "Bei Ärzten wird Korruption schon jetzt berufsrechtlich sanktioniert und auch das Vertragsarztrecht verbietet solche Vorteilsnahmen klar und eindeutig", sagte er. "Wir vertreten diese Sanktionen ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums." Die Ärzteschaft benötige mehr Ermittlungskompetenzen, um selbst gegen schwarze Schafe vorgehen und relevante Dokumente und Beweise sicherstellen zu können, so Montgomery.
Auch die Kassen lobten den Vorstoß. „Die Initiative von Daniel Bahr ist ein Segen für die Patienten und alle seriös arbeitenden Menschen im deutschen Gesundheitswesen“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh, der „dpa“. Schmiergeldzahlungen seien auch ein Gesundheitsrisiko für Patienten, wenn Behandlungen beeinflusst würden. Auch Gernot Kiefer, Vorstand des Kassen-Spitzenverbands, begrüßte die Pläne.
Hintergrund
Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 zusammen rund 53.000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, meist Abrechnungsbetrug. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einem Sachverhalt wurden als mehrere Fälle gezählt. In gut 2.600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein. In einigen Fällen wurde den Ärzten die Approbationen entzogen.
Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen
Die Regierung will härter gegen bestechliche Ärzte vorgehen und damit den Patientenschutz verbessern. Nach einem Konzept von Gesundheitsminister Daniel Bahr soll Korruption im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Es sei nicht in Ordnung, wenn ein Arzt für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments Geld von einem Pharma-Unternehmen erhalte, sagte Bahr der Nachrichtensendung „heute“. „Ein solches Fehlverhalten muss bestraft werden.“
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Sommer habe es in diesem Bereich kaum mehr Ermittlungen von Staatsanwälten gegeben, erläuterte Bahr. Korruption niedergelassener Ärzte ist laut BGH nach geltendem Recht nicht strafbar, weil Ärzte keine Beauftragten der Krankenkassen sind. „Die Freiberuflichkeit wollen wir erhalten“, betonte Bahr. Doch sollten die Behörden wieder ermitteln.
Noch in dieser Wahlperiode soll daher eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches auf den Weg gebracht werden, sagte der Minister am Mittwoch in Berlin. Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsbereichen geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Strafwürdig sollen besonders schwere Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen werden.
Geplant ist dafür eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und -gewährung sollen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“, heißt es in dem Konzept.
Zuspruch von der Ärztekammer und den Krankenkassen
Bundesärztekammer-Präsident Frank Montgomery begrüßte den Entwurf. "Bei Ärzten wird Korruption schon jetzt berufsrechtlich sanktioniert und auch das Vertragsarztrecht verbietet solche Vorteilsnahmen klar und eindeutig", sagte er. "Wir vertreten diese Sanktionen ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums." Die Ärzteschaft benötige mehr Ermittlungskompetenzen, um selbst gegen schwarze Schafe vorgehen und relevante Dokumente und Beweise sicherstellen zu können, so Montgomery.
Auch die Kassen lobten den Vorstoß. „Die Initiative von Daniel Bahr ist ein Segen für die Patienten und alle seriös arbeitenden Menschen im deutschen Gesundheitswesen“, sagte der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh, der „dpa“. Schmiergeldzahlungen seien auch ein Gesundheitsrisiko für Patienten, wenn Behandlungen beeinflusst würden. Auch Gernot Kiefer, Vorstand des Kassen-Spitzenverbands, begrüßte die Pläne.
Hintergrund
Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 zusammen rund 53.000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, meist Abrechnungsbetrug. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einem Sachverhalt wurden als mehrere Fälle gezählt. In gut 2.600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein. In einigen Fällen wurde den Ärzten die Approbationen entzogen.