KOPPELIN: Telekom-Börsengang war rot-grüner Pfusch
BERLIN. Zum Urteil des Bundesgerichtshofes aufgrund einer Klage der Telekom gegen die KfW-Bankengruppe erklärt das Mitglied im Verwaltungsrat der KfW und FDP-Obmann im Haushaltsausschuss Jürgen KOPPELIN:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der Telekom gegen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und gegen den Bund ist eine nachträgliche Bloßstellung der unsoliden Haushaltspolitik in der Regierungszeit von SPD und Grünen.
Bei den damaligen Beratungen im Haushaltsausschuss hat die FDP-Bundestagsfraktion mehrfach auf den unsicheren Börsengang hingewiesen und dabei den Prospekt zum Börsengang kritisiert.
Nicht die KfW ist die Verliererin im Urteil des Bundesgerichtshofs, sondern die unsolide Finanzpolitik der früheren rot-grünen Bundesregierung.
Es wird nicht überraschen, wenn die KfW sich beim Bund schadlos hält, da sie lediglich auf Anweisung der rot-grünen Bundesregierung Platzhaltergeschäfte durchführte.
Jetzt zeigt sich deutlich, dass damalige Auskünfte der Bundesregierung gegenüber dem Parlament falsch und geschönt waren. Im Eiltempo wurde der dritte Börsengang der Telekom durch den Bund veranlasst, um selber an Finanzmittel zu kommen.
Leidtragende waren besonders Kleinaktionäre, die im guten Glauben an den Bund viel Geld verloren haben. Jetzt wird der Kleinaktionär erneut mit Steuermillionen belastet und zahlt somit doppelt.
Die Rückzahlung von über 110 Millionen Euro an die Telekom durch KfW und Bund ist die Quittung für das Vorgaukeln falscher Tatsachen durch die rot-grüne Bundesregierung.
Die FDP wird zusammen mit der CDU/CSU diesen unglaublichen Vorgang und seine Folgen in der kommenden Woche einer parlamentarischen Beratung zuführen.
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