KOPP: Schlussverkäufe schon heute "alte Hüte"
BERLIN. Zur Forderung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, den Begriff Schlussverkauf gesetzlich schützen zu lassen, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Die Rabattschlachten des Handels während der letzten Monate haben dazu geführt, dass die Bedeutung von Schlussverkäufen als ultimative Kundenmagnete stark nachgelassen hat. Das muss dem Handel klar sein, wenn er jetzt den Begriff Schlussverkauf wiederum gesetzlich geschützt wissen will. Dies wäre nur ein halbherziger Schritt zur nötigen Deregulierung.
Es führt kein Weg daran vorbei: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss novelliert werden, damit es endlich Freiheit für Rabattaktionen außerhalb von starren Regelungen geben kann. Die FDP fordert deshalb schon seit über einem Jahr die Überarbeitung dies Gesetzes.
Ein bisschen mehr, aber bloß nicht zuviel Aktionsfreiheit " das wird nicht zu haben sein. Doch dem Handel geht nichts verloren: Auch weiterhin können sich Händler auf freiwilliger Basis auf die Durchführung von Schlussverkäufen einigen. Dazu bedarf es aber einer klaren Entscheidung für den Wegfall der §§ 7 und 8 UWG, die Sonderverkäufe bislang kleinlichst regeln.
Wenn Bürokratieabbau am Wirtschaftsstandort Deutschland Wirklichkeit werden soll, darf es keine Halbherzigkeiten geben. Mut zur Regelungs-Lücke ist Voraussetzung für Innovation.
Die Rabattschlachten des Handels während der letzten Monate haben dazu geführt, dass die Bedeutung von Schlussverkäufen als ultimative Kundenmagnete stark nachgelassen hat. Das muss dem Handel klar sein, wenn er jetzt den Begriff Schlussverkauf wiederum gesetzlich geschützt wissen will. Dies wäre nur ein halbherziger Schritt zur nötigen Deregulierung.
Es führt kein Weg daran vorbei: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss novelliert werden, damit es endlich Freiheit für Rabattaktionen außerhalb von starren Regelungen geben kann. Die FDP fordert deshalb schon seit über einem Jahr die Überarbeitung dies Gesetzes.
Ein bisschen mehr, aber bloß nicht zuviel Aktionsfreiheit " das wird nicht zu haben sein. Doch dem Handel geht nichts verloren: Auch weiterhin können sich Händler auf freiwilliger Basis auf die Durchführung von Schlussverkäufen einigen. Dazu bedarf es aber einer klaren Entscheidung für den Wegfall der §§ 7 und 8 UWG, die Sonderverkäufe bislang kleinlichst regeln.
Wenn Bürokratieabbau am Wirtschaftsstandort Deutschland Wirklichkeit werden soll, darf es keine Halbherzigkeiten geben. Mut zur Regelungs-Lücke ist Voraussetzung für Innovation.
Die Rabattschlachten des Handels während der letzten Monate haben dazu geführt, dass die Bedeutung von Schlussverkäufen als ultimative Kundenmagnete stark nachgelassen hat. Das muss dem Handel klar sein, wenn er jetzt den Begriff Schlussverkauf wiederum gesetzlich geschützt wissen will. Dies wäre nur ein halbherziger Schritt zur nötigen Deregulierung.
Es führt kein Weg daran vorbei: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss novelliert werden, damit es endlich Freiheit für Rabattaktionen außerhalb von starren Regelungen geben kann. Die FDP fordert deshalb schon seit über einem Jahr die Überarbeitung dies Gesetzes.
Ein bisschen mehr, aber bloß nicht zuviel Aktionsfreiheit " das wird nicht zu haben sein. Doch dem Handel geht nichts verloren: Auch weiterhin können sich Händler auf freiwilliger Basis auf die Durchführung von Schlussverkäufen einigen. Dazu bedarf es aber einer klaren Entscheidung für den Wegfall der §§ 7 und 8 UWG, die Sonderverkäufe bislang kleinlichst regeln.
Wenn Bürokratieabbau am Wirtschaftsstandort Deutschland Wirklichkeit werden soll, darf es keine Halbherzigkeiten geben. Mut zur Regelungs-Lücke ist Voraussetzung für Innovation.
Holger Schlienkamp - Telefon [030] 227-59461 - pressestelle@fdp-bundestag.de