18.12.2008FDP-FraktionWirtschaftspolitik

KOPP: Postmindestlohn: Rechtsbruch der Bundesregierung sofort korrigieren

BERLIN. Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin über die Postmindestlohnverordnung der Bundesregierung erklärt die Post-Expertin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:

Die Bundesregierung hat mit dem Postmindestlohn nicht nur mehr als 6.000 Arbeitsplätze vernichtet, um einen Monopolkonzern zu protegieren, sie hat dabei auch noch das Recht gebrochen. Dies ist heute bereits zum zweiten Mal klargestellt worden. Die Bundesregierung muss damit endlich einsehen, dass ihre Postpolitik nicht nur wettbewerbsfeindlich, sondern auch schlicht rechtswidrig ist. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz muss jetzt umgehend die Postmindestlohnverordnung außer Kraft setzen und sich weitere peinliche Prozesse ersparen.

Statt sich weiter zum Lakaien eines schlecht geführten Monopolkonzerns zu machen, an dem der Bund noch immer zu 30 Prozent beteiligt ist, muss die Bundesregierung endlich für echten Wettbewerb auf dem deutschen Postmarkt sorgen. Dazu gehört neben der Abschaffung des Mindestlohns insbesondere die Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG.
1590-kopp-mindestlohn.pdf

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