03.08.2016Der Abgasskandal ist für den Volkswagen-Konzern noch immer nicht ausgestanden. Bayern Finanzminister Markus Söder kündigte an, den Autobauer zu verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkursverluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien, sagte Söder. Der ehemalige niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministers, Jörg Bode, sieht in der Beteiligung Niedersachsens am Volkswagen-Konzern eine ähnliche Konstellation wie in Bayern. Das Land müsse daher überprüfen, inwieweit es selbst auch zu einer Schadenersatzklage wegen der Abgas-Affäre verpflichtet ist, sagte Bode im Deutschlandfunk.
"Niedersachsen hat eine Landesgesellschaft, eine GmbH, die die Aktien des Landes und des Steuerzahlers gebündelt hat und auch Aktien einer Stiftung vertritt - von daher eine ähnliche Konstellation wie beim Pensionsfonds in Bayern", erklärte Bode. Und die Rechte der Aktionäre seien in Niedersachsen schließlich ebenfalls die gleichen wie in Bayern. Die Klage sei eine "logische Konsequenz aufgrund des Handelns, des fehlerhaften und falschen Handelns von Volkswagen", so das ehemalige Aufsichtsratsmitglied von Volkswagen.
Hier gebe es eine klare Pflichtverletzung von Volkswagen, die sei auch schon vom Bundesamt für Finanzaufsicht festgestellt worden: Man habe Strafanzeige gegen den Vorstand eingereicht. "Von daher kein Kavaliersdelikt." Seiner Ansicht ist es für Niedersachsen dringend geboten, ein Rechtsgutachten zu einer möglichen Schadenersatzklage gegen Volkswagen einzuholen. Es gehe auch um Fristen, die abliefen, betonte Bode.
Klage gegen VW ist logische Konsequenz
Jörg Bode will ein Rechtsgutachten zu einer möglichen Schadenersatzklage gegen VWDer Abgasskandal ist für den Volkswagen-Konzern noch immer nicht ausgestanden. Bayern Finanzminister Markus Söder kündigte an, den Autobauer zu verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkursverluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien, sagte Söder. Der ehemalige niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministers, Jörg Bode, sieht in der Beteiligung Niedersachsens am Volkswagen-Konzern eine ähnliche Konstellation wie in Bayern. Das Land müsse daher überprüfen, inwieweit es selbst auch zu einer Schadenersatzklage wegen der Abgas-Affäre verpflichtet ist, sagte Bode im Deutschlandfunk.
"Niedersachsen hat eine Landesgesellschaft, eine GmbH, die die Aktien des Landes und des Steuerzahlers gebündelt hat und auch Aktien einer Stiftung vertritt - von daher eine ähnliche Konstellation wie beim Pensionsfonds in Bayern", erklärte Bode. Und die Rechte der Aktionäre seien in Niedersachsen schließlich ebenfalls die gleichen wie in Bayern. Die Klage sei eine "logische Konsequenz aufgrund des Handelns, des fehlerhaften und falschen Handelns von Volkswagen", so das ehemalige Aufsichtsratsmitglied von Volkswagen.
Klare Pflichtverletzung von Volkswagen
Hier gebe es eine klare Pflichtverletzung von Volkswagen, die sei auch schon vom Bundesamt für Finanzaufsicht festgestellt worden: Man habe Strafanzeige gegen den Vorstand eingereicht. "Von daher kein Kavaliersdelikt." Seiner Ansicht ist es für Niedersachsen dringend geboten, ein Rechtsgutachten zu einer möglichen Schadenersatzklage gegen Volkswagen einzuholen. Es gehe auch um Fristen, die abliefen, betonte Bode.