FraktionenAfD-Bundestagsvizepräsident

Keinen Opferstatus für die AfD

Plenarsaal (Vasco Figueiredo / Shutterstock.com)Plenarsaal
02.10.2017

Jede Fraktion im Bundestag hat das Recht auf einen Vizepräsidenten. Auch die AfD. Nach deren Willen soll jedoch Albrecht Glaser Bundestagsvizepräsident werden. Ein Vorschlag, der auf heftige Gegenwehr stößt. Grund dafür sind Glasers Äußerungen zur Religionsfreiheit für Muslime. FDP-Chef Christian Lindner ist dagegen, der AfD einen Opferstatus zu geben, indem man ihr einen Vizepräsidenten verwehrt. "Die Bedeutung und Würde dieses Amtes ergibt sich ja nicht automatisch, sondern erst aus dem Charakter des Amtsinhabers." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, mahnt, die Parteien seien gehalten, Personen vorzuschlagen, die mehrheitsfähig sind.

Marco Buschmann hält es für richtig, dass man alle Fraktionen des Bundestages ins Präsidium einbindet. "Da sollte für die AfD nichts anderes als für die Linke gelten." Und dieser Maßstab wurde auch schon erprobt: 2005 scheiterte die Linke mehrmals mit der Wahl ihres damaligen Parteichefs Lothar Bisky zum Bundestags-Vizepräsidenten. Schließlich nominierte sie Petra Pau, die seitdem Vizepräsidentin ist. Marco Buschmann stellt für sich klar: "Der derzeit gehandelte AfD-Kandidat Albrecht Glaser stellt meiner persönlichen Meinung nach eine Zumutung dar. Er lehnt pauschal das Grundrecht der Religionsfreiheit für alle Muslime ab. Diese Position ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für mich wäre er daher nicht wählbar."

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