FDP-Fraktion, FDPDatenschutz

Keine Bespitzelung mehr am Arbeitsplatz

Patrick DöringPatrick Döring
03.03.2013

Die Koalitionspartner haben sich auf neue Regeln für den Datenschutz von Arbeitnehmern geeinigt. Heimliche Videoüberwachung wird verboten und auch die Daten aus sozialen Netzwerken dürfen nicht mehr ohne weiteres vom Arbeitgeber genutzt werden. Für alle Beteiligten werde ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, erklärte FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Auch FDP-Innenexpertin Gisela Piltz lobte die Einigung.

Im "ZDF-heute-journal-Bericht", betonte die Vize-Fraktionsvorsitzende, dass "wir sehr klar sagen, dass es keine heimliche Videoüberwachung mehr geben darf, und dass, wenn überhaupt, die öffentliche Videoüberwachung sehr stark eingeschränkt ist. Und ich glaube, das ist ein großer Erfolg für den Datenschutz für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen."

Mit dem Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz werde endlich Rechtsklarheit geschaffen, wie mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis umgegangen werden darf. "Grauzonen im geltenden Recht, die zu Bespitzelungsskandalen in der Vergangenheit geführt haben, wird es künftig nicht mehr geben."

Wir stärken den Datenschutz für Arbeitnehmer

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Patrick Döring, erklärte: "Die FDP als Bürgerrechtspartei macht den Unterschied: Wir stärken klar den Datenschutz für Arbeitnehmer." In Zukunft gebe es klare Regeln, unter welchen Bedingungen Daten erhoben werden dürften. Döring hob hervor, dass eine solche Regelung bereits von Vorgänger-Koalitionen angedacht worden sei: "Was Rot-Grün und Schwarz-Rot immer nur angekündigt haben, wird endlich umgesetzt."

"Arbeitnehmer können künftig sicher sein, dass sie am Arbeitsplatz nicht willkürlich bespitzelt werden", betonte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber würden mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz einen klaren Rechtsrahmen und Rechtssicherheit erhalten.

Hintergrund

Laut dem Entwurf wird es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, die Mitarbeiter heimlich zu filmen. Schon bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sollen hohe Datenschutzstandards gelten, erläuterte Piltz. Dies gelte beispielsweise für Daten aus sozialen Netzwerken, der Arbeitgeber dürfe sich hier nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bewerbers informieren.

Die offene Videoüberwachung bekommt eindeutigere Regeln. Sie darf nicht zur allgemeinen Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt werden und muss bestimmten Erforderlichkeitskriterien entsprechen. Voraussetzung ist auch hier die Erforderlichkeit, die zudem nur in vorgegebenen Fallgruppen wie etwa zu Gewährleistung der Arbeitssicherheit überhaupt angenommen werden darf. Verboten ist jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich.

Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist nur noch in wenigen gesetzlich speziell festegelegten Fällen möglich. Explizit wird geregelt, dass eine verweigerte Einwilligung keine negativen Folgen haben darf. Das Gesetz gibt den Mindeststandard für alle Betriebe vor, der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden darf.

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