25.05.2005FDP-FraktionGesundheitspolitik

KAUCH: Rot-grünes Fluglärmgesetz schafft Anwohner erster, zweiter und dritter Klasse

BERLIN. Zum Beschluss des Kabinetts zu einem Gesetzentwurf für ein neues Fluglärmgesetz erklärt das FDP-Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages, Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, ein neues Fluglärmgesetz zu schaffen. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die die Flughafenanwohner besser vor Gesundheitsgefahren schützt und zugleich Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft.
Der heute im Kabinett beschlossene rot-grüne Entwurf ist das Ergebnis von fünf Jahren Gezerre in der Koalition. Er ist noch immer nicht sachgerecht. Er schafft Bürger erster, zweiter und dritter Klasse bei der Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern. Außerdem ist das von der FDP-Bundestagsfraktion geforderte strikte Bauverbot in den Schutzzonen nicht im Gesetzentwurf enthalten, so dass neue Konflikte um Fluglärm entgegen der Aussagen Trittins und Stolpes eben nicht ausgeschlossen werden.
Hauptkritikpunkt der FDP-Bundestagsfraktion ist die ungleiche Behandlung der Anwohner an unterschiedlichen Flughäfen. Geradezu skandalös ist der Plan der noch amtierenden Bundesregierung, Anwohnern von Militärflughäfen den Schallschutz erst bei Erreichen viel höherer Lärmwerte als an zivilen Flughäfen zu zahlen. Der Grund liegt auf der Hand: Während an zivilen Flughäfen die privaten, kommunalen oder landeseigenen Betreiber die Kosten tragen müssen, ist es bei den Militärflughäfen der Bund selbst. Ein typischer Fall rot-grüner Politik: Strenge Grenzwerte machen, wenn andere zahlen, aber kneifen, wenn es an die eigene Kasse geht!
Zudem sollen Anwohner an Ausbauflughäfen besseren Lärmschutz an ihren Häusern bekommen als an Bestandsflughäfen. Das ist nicht sachgerecht, denn das Fluglärmgesetz soll den Gesundheitsgefahren durch Lärm begegnen. Ein Interessenausgleich im Ausbaufall, der möglicherweise zusätzlichen Schutz gegen Belästigungen bietet, ist Sache des Planungsverfahrens am jeweiligen Standort, nicht Aufgabe des Fluglärmgesetzes.

Susanne Bühler
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