KAUCH: FDP will mehr Selbstbestimmung bei Patientenverfügungen
BERLIN. Zur Einbringung eines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion zu Patientenverfügungen und zu den aktuellen Äußerungen der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hierzu, erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, Michael KAUCH:
Die FDP unterstützt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrer Forderung, bis Mitte 2007 Patientenverfügungen gesetzlich neu zu regeln. Als Anstoß für diesen Gesetzgebungsprozess hat die FDP-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser soll Grundlage für Gespräche mit Abgeordneten der anderen Fraktionen sein, um einen fraktionsübergreifenden Antrag aus der Mitte des Parlaments heraus zu formulieren.
Wie in der vergangenen Wahlperiode hat die FDP als einzige Fraktion eine klar formulierte und breit getragene Position zu Patientenverfügungen, mit denen das Selbstbestimmungsrecht nicht-einwilligungsfähiger Patienten gestärkt werden soll. Weder die Koalition aus Union und SPD noch die Grünen haben hier eine einheitliche medizin-ethische Orientierung. Ein früherer Vorstoß von Brigitte Zypries war deshalb bereits in der Bundesregierung gescheitert und hatte nie das Stadium eines Gesetzentwurfes erreicht. Auch die aktuelle Koalitionsvereinbarung befürwortet nur, dass es eine Neuregelung geben soll, lässt aber die Ausgestaltung offen. Mit ihrem Antrag stimmen die Liberalen im Grundsatz mit der Haltung der Bundesjustizministerin überein, unterscheiden sich allerdings in einigen Details.
Konkret fordert die FDP, Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase anzuerkennen - also auch in den umstrittenen Fällen wie Wachkoma, Demenz oder religiös motivierten Behandlungsbeschränkungen. Zwangsbehandlungen sind auch bei nicht-einwilligungsfähigen Patienten nicht akzeptabel. Allerdings ist jeweils zu prüfen, ob der in der Patientenverfügung verfügte Willen hinreichend konkret formuliert ist und ob Anzeichen für Willensänderungen bestehen. Auch die Frage der personalen Zurechenbarkeit etwa bei Demenz ist genau zu prüfen.
Patientenverfügungen sollen nach Auffassung der FDP künftig schriftlich abzufassen sein. Dafür soll die Überprüfung des Willens des Patienten im Prinzip ohne Vormundschaftsgericht erfolgen. Der Arzt und der Betreuer bzw. Bevollmächtigte haben den Patientenwillen durchzusetzen. Die Angehörigen und das Pflegepersonal sind anzuhören. Nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bezüglich des Patientenwillens müsste das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de