07.09.2005FDP-FraktionRechtspolitik

KAUCH: FDP will Entscheidungen für Selbstbestimmung und Heilungschancen in Bioethik-Debatte

BERLIN. Zur Übergabe des Schlussberichtes der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Bundestagspräsidenten erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Kommission, Michael KAUCH:

Die FDP will in der nächsten Wahlperiode Entscheidungen für die zentralen Fragen der Medizin- und Bioethik-Politik herbeiführen. Dazu gehört eine neue gesetzliche Regelung für verbindlichere Patientenverfügungen, eine Erweiterung der Lebendspende-Möglichkeiten im Transplantationsgesetz, gesetzliche Grundlagen für Biobanken und die Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention des Europarates. Selbstbestimmung und Heilungschancen von Patienten stehen für uns dabei im Mittelpunkt. Auch werden wir die Gesetzesinitiativen der FDP-Bundestagsfraktion für mehr Forschungsfreiheit im Stammzellenimportgesetz und die Zulassung des therapeutischen Klonens weiter verfolgen.
Die Arbeit der Enquete-Kommission hat an vielen Stellen sehr unterschiedliche Positionen zwischen den Parteien in der Bioethik-Debatte deutlich gemacht, aber auch die Zerrissenheit der Volksparteien in diesen Fragen. Allein die FDP-Bundestagsfraktion hat in allen medizin- und bioethischen Konfliktfeldern eine geschlossene Position finden können, die auf unserem liberalen Menschenbild beruht. Wir setzen in ethischen Konfliktfällen auf Selbstbestimmung statt Zwangsbehandlung und auf eine Ethik des Heilens.
Wir treten deshalb auch in unserem Wahlprogramm dafür ein, dass Patientenverfügungen für jede Krankheitsphase möglich sind, auch wenn eine Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen verfügt wird. Dabei soll die Rolle des Vormundschaftsgerichtes begrenzt werden, wenn Arzt und Betreuer des Patienten Einvernehmen über die Auslegung der Patientenverfügung erreicht haben. Bei Organspenden sollen aus unserer Sicht künftig Lebendspenden von Niere und Leber unter Ausschluss von Organhandel auch möglich sein, wenn kein Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger vorliegt - etwa bei Überkreuz-Spenden zwischen Paaren, die untereinander nicht die passende Blutgruppe haben.
Die weitere medizinethische Diskussion muss in angemessenem Rahmen in Gremien des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung weitergeführt werden. Die Frage, ob und wie eine "gerechte Rationierung" im Gesundheitswesen möglich und nötig ist, bleibt nach den Diskussionen in der zu Ende gehenden Wahlperiode ebenso offen wie die Debatte um Sterbehilfe und assistierten Suizid. Hier hat die Enquete-Kommission ihr Arbeitsprogramm nicht abgearbeitet.
Die Debatte über die Steuerung und Rationierung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen ist überfällig. Rationierung findet im heutigen System der gesetzlichen Krankenversicherung längst statt - durch Budgetierung verlagert in die Arztpraxen und durch Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hier ist mehr Transparenz und Verantwortungsübernahme erforderlich. Die FDP hat sich in der Enquete-Kommission allerdings mehrfach ohne Erfolg dafür ausgesprochen, in die Untersuchung die private Krankenversicherung einzubeziehen und die Ergebnisse von privatem und gesetzlichem System miteinander zu vergleichen. Auch die Vermeidung von Rationierung durch marktwirtschaftliche Anreize wurde insbesondere von Vertretern der SPD nicht in den Untersuchungskatalog aufgenommen. Das haben die FDP-Vertreter in einem Sondervotum deutlich gemacht.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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937-kauch-enquete-kommission.pdf

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