KAUCH: FDP geht Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an
BERLIN. Zum Vorschlag des FDP-Präsidiums zur Reform der Förderung erneuerbarer Energien im Stromsektor erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH: Es ist gut, dass die FDP als erste Partei Vorschläge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegt. Wir brauchen sowohl Sofortmaßnahmen als auch eine Perspektive für die Zeit, in dem die erneuerbaren Energien die größte Erzeugungsart für Strom in Deutschland werden. Der Vorschlag des FDP-Präsidiums stellt richtigerweise drei Ziele in den Mittelpunkt: die Ausbauziele für erneuerbare Energien umzusetzen, die Kostensteigerungen für die Bürger aus der Umlage für erneuerbare Energien abzumildern und zugleich für eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung der Anlagenbetreiber zu sorgen. Der Vorschlag sichert vollen Vertrauensschutz in getätigte Investitionen: alle Änderungen beziehen sich nur auf künftige Investitionen. Die Ansprüche aus der bisherigen Fassung des EEG bleiben erhalten. Der Staat darf sich nicht an der Energiewende bereichern. Deshalb sollen die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes aus der steigenden EEG-Umlage über die Stromsteuer an die Bürger zurückgegeben werden. Die FDP bekennt sich generell zum Einspeisevorrang für erneuerbare Energien. Wir halten es aber für dringlich, es der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, ihn für Großanlagen regional und befristet auszusetzen - und zwar dort, wo durch einen unkoordinierten Ausbau unmittelbare Gefahren für die Netzstabilität bestehen. Auch die zügige Umsetzung der flexiblen Instrumente der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist eine kostensenkende Maßnahme, die der Bundestag bereits in einem Entschließungsantrag vom Bundesumweltministerium eingefordert hat. Das FDP-Präsidium will zu Recht kein sofortiges Mengenmodell. Vielmehr schlägt es einen gleitenden Übergang vor, um allen Technologien eine Chance zu geben und eine mittelständische Erzeugungsstruktur zu fördern. Deshalb soll in einem zweiten Schritt das EEG reformiert werden. Schritt für Schritt sollen immer mehr Anlagentypen von der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln. Als Ausgleich für den unterschiedlichen Entwicklungsstand soll ein Marktzuschlag auf den Börsenpreis eingeführt werden. Er soll in Cent pro Kilowattstunde berechnet und nach Technologien differenziert werden. Er ersetzt die bisherige optionale Marktprämie, die einen Mindestpreis abgesichert hat. Die Anlagenbetreiber bekommen so einen höheren Anreiz, dann einzuspeisen, wenn ihr Strom auch gebraucht wird. Außerdem sollen der "atmende Deckel" der Photovoltaik auf alle Technologien ausgeweitet werden, um eine selbst steuernde Anpassung der Förderhöhe je nach Ausbauerfolg zu erreichen. Erreicht eine Technologie vor 2020 die Ausbauziele für 2020, so endet die bisherige Förderung. In einem dritten Schritt schlägt das FDP-Präsidium einen europäischen Binnenmarkt für erneuerbare Energien mit einem Mengenmodell vor. Dabei soll eine handelbare Mindestmenge an erneuerbarem Strom vorgegeben werden, der Weg der Umsetzung aber den Unternehmen überlassen werden. Die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die für 2020 vorgesehen ist, bietet eine Chance dazu. Das Präsidium schlägt vor, dann ein nationales Mengenmodell einzuführen, wenn eine europäische Lösung - ggf. auch mit einem Teil der Mitgliedstaaten - absehbar nicht erreichbar ist.