30.11.2012FDP-FraktionRechtspolitik

KAUCH: Bei Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe nicht überziehen

BERLIN. Zu Forderungen, den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung zu verschärfen, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:

​Die Liberalen wollen nicht, dass man Gewinn aus dem Leid und den Notlagen von Menschen erzielt. Union und FDP haben sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Dies und nicht mehr ist die Grundlage für die Beratungen über den Gesetzentwurf im Parlament.

Wir haben die Formulierungen im Koalitionsvertrag im klaren Bewusstsein gewählt, dass es die weitergehende Forderung gab, ebenfalls die so genannte "geschäftsmäßige" Förderung unter Strafe zu stellen - also etwa auch eine unentgeltliche, aber wiederholte Beratung. Dies hat die FDP immer abgelehnt. Denn es bestünde die Gefahr, dass schon die offene Information über Sterbehilfemöglichkeiten im Ausland strafbar würde. Bei der Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe darf man nicht überziehen.

Nicht alles, was man selbst für falsch hält, muss mit dem Strafrecht geahndet werde. Gerade Fragen am Lebensende sind zu allererst eine Frage des gesellschaftlichen und persönlichen Diskurses. Die FDP steht für die Selbstbestimmung des Patienten am Lebensende.

Sterbende Menschen müssen optimale Angebote Leid mindernder Palliativmedizin bekommen. Hier sind wir in den letzten Jahren mit der Finanzierung der spezialisierten ambulanten Palliativmedizin, der vereinfachten Abgabe von Schmerzmitteln und einer besseren Weiterbildung der Mediziner vorangekommen. Doch wir wissen auch, dass die Palliativmedizin nicht in jedem Fall eine vollständige Symptomkontrolle am Lebensende erreichen kann. Deshalb ist die Palliativmedizin allein nicht für alle Menschen die Antwort auf die Frage eines würdigen Lebensendes.

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