FDP-Fraktion, FDPMenschenrechteKampf gegen Genitalverstümmelung stärker politisch unterstützen
Afrikanische Frau30.04.2013Anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat BMZ-Staatssekretärin Gudrun Kopp dazu aufgerufen, politische Initiativen gegen diese Praxis stärker zu unterstützen. Kopp betonte: "Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen sind grausame Menschenrechtsverletzungen". FDP-Menschenrechtsexperte Pascal Kober lobte das vielfältige Engagement des BMZ. Zugleich warnte er vor einer Gleichsetzung mit der männlichen Beschneidung.
"Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung braucht noch mehr politische Unterstützung", forderte Kopp in Berlin. Die Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwies auf den ganzheitlichen Ansatz der Bundesregierung. "Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog werden dabei kombiniert mit einer nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen sowie mit Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene."
BMZ setzt sich für Ratifizierung des Maputo-Protokolls ein
Im entwicklungspolitischen Dialog fordere Deutschland von den Partnerländern die Einhaltung der Menschenrechte für Frauen und Mädchen ein, erläuterte die Staatssekretärin. So setzt sich das BMZ für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls ein, das zahlreiche Maßnahmen vorsieht, unter anderem die Behandlung des Themas in der Schule.
Dieser 2003 verabschiedete Zusatz zur Afrikanischen Menschenrechtskonvention garantiert Mädchen und Frauen gleiche Rechte und enthält auch das Verbot der weiblichen Genitalverstümmlung. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union hat das Protokoll unterzeichnet.
"In vielen Ländern gibt es Erfolge, so zum Beispiel in Togo, wo letztes Jahr die Abschaffung der Genitalverstümmelung gefeiert wurde", sagte Kopp. Allerdings bestehe die Gefahr, dass bestehende Verbote im Zuge von Islamisierungstendenzen wieder aufgehoben würden. Es sei daher notwendig, weltweit die Frauenrechte zu stärken.
Genitalverstümmelung verursacht lebenslanges Leiden
"Die Verstümmelung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, unter deren Folgen die Frauen ihr Leben lang leiden", sagte FDP-Politiker Pascal Kober, der dem Menschenrechts-Ausschuss des Bundestages angehört. Diese Eingriffe führten zu unbeschreiblichem Leiden und einer höheren Säuglingssterblichkeit. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher ausdrücklich den Einsatz des Entwicklungsministeriums.
Mit Blick auf die Beschneidungsdebatte vom vergangenen Jahr nannte es Kober "sachwidrig", die Entfernung der männlichen Vorhaut mit der Genitalverstümmelung gleichzusetzen. "Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung zielt die weibliche Genitalverstümmelung auf die vollständige Zerstörung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit ab", erläuterte der Liberale.
Justizministerin: Beschneidung von Mädchen bleibt in Deutschland strafbar
Das Bundesjustizministerium betonte, dass vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz ebne keinesfalls der weiblichen Beschneidung den Weg in die Legalität. "Diese Befürchtung trifft ganz und gar nicht zu", sagte BMJ-Staatssekretär Max Stadler der "Passauer Neuen Presse". Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Genitalverstümmelung in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Das Problem sei, dass die Behörden oftmals zu wenige Informationen erhielten, um entsprechende Ermittlungen einleiten zu können, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im "ZDF".
Hintergrund
Nach Angaben von Entwicklungsorganisationen sind jährlich etwa drei Millionen Mädchen und Frauen betroffen. Mehr als 150 Millionen Frauen leiden unter Spätfolgen wie Traumatisierungen, Infektionen oder Komplikationen bei der Geburt, schätzt die Weltgesundheitsorganisation. Der Eingriff wird vorwiegend in afrikanischen Ländern durchgeführt, die meisten Betroffenen sind dabei unter 15 Jahren alt. Die vollständige oder teilweise Entfernung der Klitoris gilt als Initiationsritual.
Seit 1993 wird die Praxis von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Am 6. Februar wird der weltweite Aktionstag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" begangen, der auf die "menschenverachtende Praxis" (UNRIC) aufmerksam machen soll.
Kampf gegen Genitalverstümmelung stärker politisch unterstützen
Afrikanische FrauAnlässlich des weltweiten Aktionstages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat BMZ-Staatssekretärin Gudrun Kopp dazu aufgerufen, politische Initiativen gegen diese Praxis stärker zu unterstützen. Kopp betonte: "Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen sind grausame Menschenrechtsverletzungen". FDP-Menschenrechtsexperte Pascal Kober lobte das vielfältige Engagement des BMZ. Zugleich warnte er vor einer Gleichsetzung mit der männlichen Beschneidung.
"Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung braucht noch mehr politische Unterstützung", forderte Kopp in Berlin. Die Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwies auf den ganzheitlichen Ansatz der Bundesregierung. "Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog werden dabei kombiniert mit einer nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen sowie mit Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene."
BMZ setzt sich für Ratifizierung des Maputo-Protokolls ein
Im entwicklungspolitischen Dialog fordere Deutschland von den Partnerländern die Einhaltung der Menschenrechte für Frauen und Mädchen ein, erläuterte die Staatssekretärin. So setzt sich das BMZ für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls ein, das zahlreiche Maßnahmen vorsieht, unter anderem die Behandlung des Themas in der Schule.
Dieser 2003 verabschiedete Zusatz zur Afrikanischen Menschenrechtskonvention garantiert Mädchen und Frauen gleiche Rechte und enthält auch das Verbot der weiblichen Genitalverstümmlung. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union hat das Protokoll unterzeichnet.
"In vielen Ländern gibt es Erfolge, so zum Beispiel in Togo, wo letztes Jahr die Abschaffung der Genitalverstümmelung gefeiert wurde", sagte Kopp. Allerdings bestehe die Gefahr, dass bestehende Verbote im Zuge von Islamisierungstendenzen wieder aufgehoben würden. Es sei daher notwendig, weltweit die Frauenrechte zu stärken.
Genitalverstümmelung verursacht lebenslanges Leiden
"Die Verstümmelung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, unter deren Folgen die Frauen ihr Leben lang leiden", sagte FDP-Politiker Pascal Kober, der dem Menschenrechts-Ausschuss des Bundestages angehört. Diese Eingriffe führten zu unbeschreiblichem Leiden und einer höheren Säuglingssterblichkeit. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher ausdrücklich den Einsatz des Entwicklungsministeriums.
Mit Blick auf die Beschneidungsdebatte vom vergangenen Jahr nannte es Kober "sachwidrig", die Entfernung der männlichen Vorhaut mit der Genitalverstümmelung gleichzusetzen. "Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung zielt die weibliche Genitalverstümmelung auf die vollständige Zerstörung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit ab", erläuterte der Liberale.
Justizministerin: Beschneidung von Mädchen bleibt in Deutschland strafbar
Das Bundesjustizministerium betonte, dass vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz ebne keinesfalls der weiblichen Beschneidung den Weg in die Legalität. "Diese Befürchtung trifft ganz und gar nicht zu", sagte BMJ-Staatssekretär Max Stadler der "Passauer Neuen Presse". Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Genitalverstümmelung in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Das Problem sei, dass die Behörden oftmals zu wenige Informationen erhielten, um entsprechende Ermittlungen einleiten zu können, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im "ZDF".
Hintergrund
Nach Angaben von Entwicklungsorganisationen sind jährlich etwa drei Millionen Mädchen und Frauen betroffen. Mehr als 150 Millionen Frauen leiden unter Spätfolgen wie Traumatisierungen, Infektionen oder Komplikationen bei der Geburt, schätzt die Weltgesundheitsorganisation. Der Eingriff wird vorwiegend in afrikanischen Ländern durchgeführt, die meisten Betroffenen sind dabei unter 15 Jahren alt. Die vollständige oder teilweise Entfernung der Klitoris gilt als Initiationsritual.
Seit 1993 wird die Praxis von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Am 6. Februar wird der weltweite Aktionstag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" begangen, der auf die "menschenverachtende Praxis" (UNRIC) aufmerksam machen soll.