09.04.2014Der Landeschef und Spitzenkandidat der FDP Baden-Württemberg zur Europawahl, Michael Theurer, hat die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als späten Erfolg der FDP begrüßt. "Der jahrelange Kampf für die Bürgerrechte hat sich gelohnt und ein wichtiges Etappenziel ist erreicht", betonte er. Die FDP habe gegen große Widerstände an ihren Überzeugungen festgehalten und bekomme jetzt durch den Gerichtshof Recht, so der Liberale.
In einer gemeinsamen Erklärung mit dem FDP-Rechtsexperten Hartfrid Wolff machte Theurer deutlich, dass die Bundesregierung sowie die baden-württembergische Landesregierung von Überlegungen einer nationalstaatlichen Gesetzgebung jetzt Abstand nehmen müssten. Für die FDP ist klar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet. "Der Eingriff in die Bürgerrechte durch die anlasslose Speicherung aller Handy-, E-Mail- und IP-Adressen geht deutlich zu weit", unterstrichen Theurer und Wolff.
Die FDP-Politiker verwiesen darauf, dass die Sensibilität der Bevölkerung für den Datenschutz wegen der NSA-Affäre gestiegen sei. Es wäre das falsche politische Signal, wenn dieser Aufmerksamkeit zum Trotz mehr Überwachung durch neue Gesetze käme, erläuterten Theurer und Wolff. Letztendlich sei Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich: Die Liberalen forderten an erster Stelle eine bessere Ausstattung der Polizei und Strukturen, in denen die Sicherheitsbeamten besser arbeiten könnten.
Der Landeschef der Saarliberalen, Oliver Luksic, erinnerte an den unermüdlichen Einsatz der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung. “Das Urteil bestätigt unsere Argumente. Wir haben die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland immer verhindert", verdeutlichte er. Bereits 2006 setzten sich die Liberalen gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zur VDS-Richtlinie aus Brüssel ein. In der schwarz-gelben Koalition habe die FDP dann gegen immense Widerstände des Koalitionspartners die anlasslose Datensammelwut verhindert, erläuterte Luksic.
Die Großen Koalitionen im Saarland und im Bund sieht der Liberale jetzt in der Pflicht, sich zum Urteil des EuGH zu bekennen. "Es kann nicht sein, dass Schwarz-Rot die Grundrechte der Bürger so einfach aufs Spiel setzt", stellte Luksic klar. Vor allem die CDU dürfe den Datenschutz nicht weiter ignorieren. Luksic forderte den SPD-Bundesjustizminister zum Handeln auf: "Heiko Maas muss sich nun klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positionieren und darf keine Hintertür für faule Kompromisse auflassen."
Kampf für die Freiheit lohnt sich
Der Landeschef und Spitzenkandidat der FDP Baden-Württemberg zur Europawahl, Michael Theurer, hat die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als späten Erfolg der FDP begrüßt. "Der jahrelange Kampf für die Bürgerrechte hat sich gelohnt und ein wichtiges Etappenziel ist erreicht", betonte er. Die FDP habe gegen große Widerstände an ihren Überzeugungen festgehalten und bekomme jetzt durch den Gerichtshof Recht, so der Liberale.
In einer gemeinsamen Erklärung mit dem FDP-Rechtsexperten Hartfrid Wolff machte Theurer deutlich, dass die Bundesregierung sowie die baden-württembergische Landesregierung von Überlegungen einer nationalstaatlichen Gesetzgebung jetzt Abstand nehmen müssten. Für die FDP ist klar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet. "Der Eingriff in die Bürgerrechte durch die anlasslose Speicherung aller Handy-, E-Mail- und IP-Adressen geht deutlich zu weit", unterstrichen Theurer und Wolff.
Die FDP-Politiker verwiesen darauf, dass die Sensibilität der Bevölkerung für den Datenschutz wegen der NSA-Affäre gestiegen sei. Es wäre das falsche politische Signal, wenn dieser Aufmerksamkeit zum Trotz mehr Überwachung durch neue Gesetze käme, erläuterten Theurer und Wolff. Letztendlich sei Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich: Die Liberalen forderten an erster Stelle eine bessere Ausstattung der Polizei und Strukturen, in denen die Sicherheitsbeamten besser arbeiten könnten.
Keine Hintertür für faule Kompromisse
Der Landeschef der Saarliberalen, Oliver Luksic, erinnerte an den unermüdlichen Einsatz der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung. “Das Urteil bestätigt unsere Argumente. Wir haben die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland immer verhindert", verdeutlichte er. Bereits 2006 setzten sich die Liberalen gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zur VDS-Richtlinie aus Brüssel ein. In der schwarz-gelben Koalition habe die FDP dann gegen immense Widerstände des Koalitionspartners die anlasslose Datensammelwut verhindert, erläuterte Luksic.
Die Großen Koalitionen im Saarland und im Bund sieht der Liberale jetzt in der Pflicht, sich zum Urteil des EuGH zu bekennen. "Es kann nicht sein, dass Schwarz-Rot die Grundrechte der Bürger so einfach aufs Spiel setzt", stellte Luksic klar. Vor allem die CDU dürfe den Datenschutz nicht weiter ignorieren. Luksic forderte den SPD-Bundesjustizminister zum Handeln auf: "Heiko Maas muss sich nun klar gegen die Vorratsdatenspeicherung positionieren und darf keine Hintertür für faule Kompromisse auflassen."