FDP-Fraktion, FDPKabinettsbeschlüsse

Kabinett beschließt Regeln für Managergehälter

Kanzleramt
14.05.2013

Die Bundesregierung will künftig die Anteilseigner entscheiden lassen, wie viel die Manager verdienen sollen.

Die Verschärfung des Aktienrechts, die hierfür notwendig ist, muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden. Bei börsennotierten Unternehmen sollen dadurch die Rechte der Hauptversammlung gestärkt werden. Das Vergütungssystem muss dann ein Mal im Jahr der Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Vorstandsgehälter müssen klar aufgeschlüsselt werden - inklusive der maximal erreichbaren Vergütung, damit besteht keine Chance durch ein abstrakt formuliertes System von Pauschalen die neuen Regeln zu umgehen.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, erklärte, dass durch den Beschluss der Koalition den Aktionären das letzte Wort bei den Managergehältern gebe. Die neue Regelung sorge für Transparenz und Begründungsklarheit bei der Vorstandsvergütung. Die jährliche Abstimmung über das Vergütungssystem in der Hauptversammlung "wird für besseres Augenmaß sorgen und die exzessiven Einzelfälle künftig verhindern". "Der Aufsichtsrat ist künftig den Anteilseignern zu größerer Rechenschaft verpflichtet", unterstrich der Liberale.

Die Regierung ist überzeugt, dass die Aktionärsversammlung der richtige Ort ist, um über die Managergehälter zu entscheiden, da in dem Gremium niemand ein Interesse daran habe, dass sich die Manager auf Kosten der Liquidität des Unternehmens bereichern, heißt es in dem Entwurf.  Bestehende Verträge sind von der Neuerung allerdings nicht betroffen.

Europäische Bankenaufsicht installieren

Das schwarz-gelbe Kabinett hat außerdem den Weg frei gemacht für eine europäische Bankenaufsicht, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt werden soll. Bislang habe die EU-Mitgliedsstaaten selbst die Aufsicht geführt. In Zukunft sollen Banken deren Bilanzsumme 30 Milliarden Euro übersteigt oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ihres Heimatlands ausmacht, direkt von der EZB kontrolliert werden. Unabhängig von der Bilanzsumme sollen jedoch die drei wichtigsten Kreditinstitute jedes Mitgliedsstaats unter EZB-Kontrolle stehen.

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