07.08.2014Aus Sicht des FDP-Bundesvorstandsmitglieds Stefan Ruppert und des früheren hessischen Wirtschaftsministers, Dieter Posch (FDP), sollte die Infrastruktur als Staatsziel in der Verfassung verankert werden. Im Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bemängeln sie den fehlenden politischen Willen, der Infrastruktur den erforderlichen Rang einzuräumen, und stellen klar: Ohne Infrastrukturprojekte könne ein wirtschaftsstarkes Land seinen Wohlstand weder erhalten noch mehren.
"Keiner unserer Finanzminister hat jemals Verantwortung im Wirtschafts- oder Verkehrsministerium getragen", kritisieren Ruppert und Posch. Die Folge: Bei der Prioritätensetzung im Etat werde Infrastrukturpolitik immer noch nicht als Voraussetzung und Teil einer aktiven Wirtschaftspolitik verstanden. "Während für Konsum und vermeintliche Gerechtigkeitspolitik ausreichend Geld vorhanden zu sein scheint, fallen Verkehrshaushalte meist mickrig aus", so die Liberalen.
Ruppert und Posch verweisen auf die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung vor zwanzig Jahren, die Positives bewirkt, aber auch Baukosten in die Höhe getrieben und zur Überfrachtung der Genehmigungsverfahren geführt habe. "Dass im Vordergrund der politischen Diskussion nach wie vor der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen steht, ist richtig, aber wir müssen heute feststellen, dass sich dies zum Nachteil der Infrastrukturpolitik ausgewirkt hat", erklären sie. "Erst langsam dringen massive Brückenschäden und Schlaglöcher ins Bewusstsein der Politik. Für manche Strecke braucht die Bahn länger als noch vor Jahrzehnten."
Dabei müssten Umwelt und Infrastruktur keine Gegensätze sein, betonen die FDP-Verkehrsexperten. Sie fordern ein Umdenken in der Politik: "Warum nehmen wir die Sicherung der Infrastruktur nicht auch als Staatsziel in unser Grundgesetz auf? Das schafft Chancen und sichert auch die Zukunft kommender Generationen." Abwägungen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren würden dann im verfassungsrechtlichen Licht dieses Staatsziels erfolgen, so Ruppert und Posch.
Infrastruktur zum Staatsziel machen
Aus Sicht des FDP-Bundesvorstandsmitglieds Stefan Ruppert und des früheren hessischen Wirtschaftsministers, Dieter Posch (FDP), sollte die Infrastruktur als Staatsziel in der Verfassung verankert werden. Im Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bemängeln sie den fehlenden politischen Willen, der Infrastruktur den erforderlichen Rang einzuräumen, und stellen klar: Ohne Infrastrukturprojekte könne ein wirtschaftsstarkes Land seinen Wohlstand weder erhalten noch mehren.
"Keiner unserer Finanzminister hat jemals Verantwortung im Wirtschafts- oder Verkehrsministerium getragen", kritisieren Ruppert und Posch. Die Folge: Bei der Prioritätensetzung im Etat werde Infrastrukturpolitik immer noch nicht als Voraussetzung und Teil einer aktiven Wirtschaftspolitik verstanden. "Während für Konsum und vermeintliche Gerechtigkeitspolitik ausreichend Geld vorhanden zu sein scheint, fallen Verkehrshaushalte meist mickrig aus", so die Liberalen.
Politik muss aufwachen
Ruppert und Posch verweisen auf die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung vor zwanzig Jahren, die Positives bewirkt, aber auch Baukosten in die Höhe getrieben und zur Überfrachtung der Genehmigungsverfahren geführt habe. "Dass im Vordergrund der politischen Diskussion nach wie vor der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen steht, ist richtig, aber wir müssen heute feststellen, dass sich dies zum Nachteil der Infrastrukturpolitik ausgewirkt hat", erklären sie. "Erst langsam dringen massive Brückenschäden und Schlaglöcher ins Bewusstsein der Politik. Für manche Strecke braucht die Bahn länger als noch vor Jahrzehnten."
Dabei müssten Umwelt und Infrastruktur keine Gegensätze sein, betonen die FDP-Verkehrsexperten. Sie fordern ein Umdenken in der Politik: "Warum nehmen wir die Sicherung der Infrastruktur nicht auch als Staatsziel in unser Grundgesetz auf? Das schafft Chancen und sichert auch die Zukunft kommender Generationen." Abwägungen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren würden dann im verfassungsrechtlichen Licht dieses Staatsziels erfolgen, so Ruppert und Posch.