07.08.2014Justizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden gelobt und Einblicke in ihre Arbeit beim Google-Lösch-Beirat gewährt. Im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" betonte sie, das Urteil mache klar, dass auch das Internetzeitalter Privatsphäre kenne. Darüber hinaus bekräftigte die Liberale die Forderung nach einer neuen europäischen Datenschutzverordnung.
Für Leutheusser-Schnarrenberger ist eindeutig: Bestimmte Informationen sollten nicht jahrelang mit einer Person verbunden werden. "Wir haben zwischen verschiedenen Grundrechten die Balance zu finden", betonte sie. Schließlich gehe es nicht um Personen wie Stars oder Politiker, die in der Öffentlichkeit stünden, sondern um normale Bürger. "Da ist das Öffentlichkeitsinteresse nicht so hochrangig anzusehen."
Weil die Experten im Lösch-Beirat weder im Dienst von Google stünden noch für ihre Tätigkeit bezahlt würden, blieben sie vollkommen unabhängig, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Hauptaufgabe des Beirats sei es, Empfehlungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils zu erarbeiten. Ihr persönliches Anliegen sei die Frage, wie die Privatsphäre einen höheren Stellenwert bekommen könne. "Das ist mein Thema, aber nicht unbedingt das, was bisher Google als sein Selbstverständnis empfunden hat", erklärte die Liberale.
Zunächst werde der Beirat Kategorien ausarbeiten, um die Löschanträge zu sortieren. "Zum Beispiel: Sind Jugendliche betroffen, gibt es Bezug zu sexuellem Missbrauch, Pädophilie, geht es um legale oder illegale Inhalte, wie lange liegen Vorgänge zurück? So haben wir die Konstellationen konkreter vor Augen", erläuterte die Rechtsexpertin.
Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, dass es im Löschverfahren bislang nur zwei Beteiligte gebe: Google und die Privatperson, die nicht möchte, dass ihre Informationen verlinkt bleiben. Sie forderte deswegen die Einführung einer Schiedsstelle. "So, wie ich es im Moment einschätze, könnte auch etwa ein Journalist gar nicht gegen eine Löschung klagen und sagen, wir wollen nach wie vor Zugang zu diesen Informationen haben. Der erste Schritt muss sein, das Anliegen der Öffentlichkeit - sprich der Journalisten, der Verlage, der Forschung - in unsere Empfehlungen einfließen zu lassen."
Außerdem forderte die Liberale eine neue europäische Datenschutzverordnung. Sie verwies darauf, dass im Jahr 1995, als das alte Gesetz beschlossen wurde, Big Data, Cloud-Dienste und Google noch keine Themen gewesen seien. "In einem neuen europäischen Gesetz kann auch das Recht auf Vergessenwerden festgeschrieben werden - und man kann dort das Recht der Journalisten und der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess verbindlich aufnehmen", hob sie hervor.
Im Einsatz für die Privatsphäre
Justizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden gelobt und Einblicke in ihre Arbeit beim Google-Lösch-Beirat gewährt. Im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" betonte sie, das Urteil mache klar, dass auch das Internetzeitalter Privatsphäre kenne. Darüber hinaus bekräftigte die Liberale die Forderung nach einer neuen europäischen Datenschutzverordnung.
Für Leutheusser-Schnarrenberger ist eindeutig: Bestimmte Informationen sollten nicht jahrelang mit einer Person verbunden werden. "Wir haben zwischen verschiedenen Grundrechten die Balance zu finden", betonte sie. Schließlich gehe es nicht um Personen wie Stars oder Politiker, die in der Öffentlichkeit stünden, sondern um normale Bürger. "Da ist das Öffentlichkeitsinteresse nicht so hochrangig anzusehen."
Unabhängige Empfehlungen ausarbeiten
Weil die Experten im Lösch-Beirat weder im Dienst von Google stünden noch für ihre Tätigkeit bezahlt würden, blieben sie vollkommen unabhängig, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Hauptaufgabe des Beirats sei es, Empfehlungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils zu erarbeiten. Ihr persönliches Anliegen sei die Frage, wie die Privatsphäre einen höheren Stellenwert bekommen könne. "Das ist mein Thema, aber nicht unbedingt das, was bisher Google als sein Selbstverständnis empfunden hat", erklärte die Liberale.
Zunächst werde der Beirat Kategorien ausarbeiten, um die Löschanträge zu sortieren. "Zum Beispiel: Sind Jugendliche betroffen, gibt es Bezug zu sexuellem Missbrauch, Pädophilie, geht es um legale oder illegale Inhalte, wie lange liegen Vorgänge zurück? So haben wir die Konstellationen konkreter vor Augen", erläuterte die Rechtsexpertin.
Entscheidungsgremium aufstellen
Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, dass es im Löschverfahren bislang nur zwei Beteiligte gebe: Google und die Privatperson, die nicht möchte, dass ihre Informationen verlinkt bleiben. Sie forderte deswegen die Einführung einer Schiedsstelle. "So, wie ich es im Moment einschätze, könnte auch etwa ein Journalist gar nicht gegen eine Löschung klagen und sagen, wir wollen nach wie vor Zugang zu diesen Informationen haben. Der erste Schritt muss sein, das Anliegen der Öffentlichkeit - sprich der Journalisten, der Verlage, der Forschung - in unsere Empfehlungen einfließen zu lassen."
Außerdem forderte die Liberale eine neue europäische Datenschutzverordnung. Sie verwies darauf, dass im Jahr 1995, als das alte Gesetz beschlossen wurde, Big Data, Cloud-Dienste und Google noch keine Themen gewesen seien. "In einem neuen europäischen Gesetz kann auch das Recht auf Vergessenwerden festgeschrieben werden - und man kann dort das Recht der Journalisten und der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess verbindlich aufnehmen", hob sie hervor.