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Hürden für die Abfrage von Bestandsdaten erhöht

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22.04.2013

Sicherheitsbehörden können Internet- und Telefondaten künftig nur unter engen Voraussetzungen abfragen. „Die von Rot-Grün eingeführte Regelung, die vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, wird auf rechtsstaatliche Grundlagen gestellt“, so FDP- Innenexpertin Gisela Piltz. Das Gesetz wurde am 21. März vom Bundestag abgesegnet. Es zeige deutliche Verbesserungen, die über die Vorgaben aus Karlsruhe hinausgehen, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Bei Bestandsdaten handle es sich um sensible Daten, erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Diese Daten beinhalten zum Beispiel, wem eine Telefonnummer gehört. „Deshalb ist es gut, dass für die Abfrage auf Drängen der FDP nun hohe rechtsstaatliche Hürden eingezogen werden.“

Einfache Bestandsdaten dürften künftig nur übermittelt werden, wenn ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr bestünden, erklärte die Liberale. Bei der Abfrage einer dynamischen IP-Adresse müsse der Betroffene benachrichtigt werden, um den Rechtsschutz zu erhalten. Zugangssicherungsdaten wie PINs oder PUKs dürften nur mit richterlicher Genehmigung erhoben werden. „Damit ist nicht nur sichergestellt, dass Abfragen ‚ins Blaue hinein‘ ausgeschlossen sind, sondern auch, dass Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gewahrt werden“, betonte Piltz.

Nach der bisherigen Rechtslage hätten Sicherheitsbehörden ohne eigene Rechtsgrundlage, ohne Benachrichtigung der Betroffenen und ohne Richtervorbehalt auf Bestandsdaten zugreifen können, erklärte die FDP-Politikerin. „Es ist gut, dass damit endlich Schluss ist.“

Hintergrund

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung der sogenannten Bestandsdatenauskunft verabschiedet. Sie verpflichtet Telekommunikationsanbieter, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Geändert wurde unter anderem das Telekommunikationsgesetz (TKG). Es geht um diese Daten:

- Zu welchem Kunden gehört eine bestimmte Telefonnummer?
- Welchem Kunden war zu einem bestimmten Zeitpunkt eine dynamische IP-Adresse zugeordnet?
- Wie lauten die Passwörter und Sperrcodes wie PIN und PUK eines Nutzers?

In dem Gesetz wird nun klar gestellt, wann welche Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt werden.

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