02.01.2003FDP

HOMBURGER fordert ökologisch sinnvolle Novellierung des Zwangspfands

BERLIN. Zur Einführung eines Zwangspfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 erklärt FDP-Präsidiumsmitglied und umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, BIRGIT HOMBURGER:

"Pünktlich zum 1. Januar 2003 ist es also da: das Zwangspfand-Chaos. Die geltende Verpackungsverordnung und damit das Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen ist aufgrund neuer Entwicklungen längst überholt. Ökobilanzen aus dem Jahre 2001 weisen nach, dass es längst nicht mehr um eine Trennung zwischen Einweg und Mehrweg geht. Vielmehr muss heute zwischen ökologisch sinnvollen und ökologisch nicht sinnvollen Verpackungen unterschieden werden. Der Vollzug der inzwischen veralteten Verpackungsverordnung ist ökologischer und ökonomischer Unsinn.
Bundesumweltminister Trittin hat dies längst einsehen müssen. Trotzdem hält er aus ideologischen Gründen trotzig am Zwangspfand fest und verantwortet so das Zwangspfand-Chaos.

Bei all den komplizierten und unlogischen Details herrscht allgemeine Verunsicherung: Während Cola-Dosen bepfandet werden, gilt dies für Cola-Whiskey nicht. Nach dem geltenden Recht wäre auch ein Pfand auf Mineralwasser-Tetrapacks fällig. Das aber will der Bundesumweltminister nicht vollziehen, da nicht relevant. Ebenfalls als nicht so bedeutend werden z.B. 5-Liter-Party-Bierdosen eingestuft. Dennoch soll das Pfand auf diese Behältnisse erhoben werden. Ob das alles wirklich so kommt, bleibt abzuwarten. Denn der Vollzug liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.

Bleibt der Rat an die Händler, sich durch Rücknahme per Hand gesetzeskonform zu verhalten. Endgültige Investitionen sollten wohl besser auf den Zeitpunkt nach der noch zu erwartenden höchstrichterlichen Entscheidung verschoben werden.

Die FDP fordert Trittin wiederholt auf, das Zwangspfand-Chaos zu stoppen. Die FDP wird im Januar erneut einen Antrag in den Bundestag einbringen, mit dem Ziel einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Novellierung der Verpackungsverordnung."

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