18.02.2003FDP-FraktionUmweltpolitik

HOMBURGER: FDP teilt Bedenken des Kartellamtes

BERLIN. Zu den Meldungen, dass der bundesweite Start des Dosenpfandes sich verzögern könnte, weil das Bundeskartellamt Bedenken äußert, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit HOMBURGER:

Die FDP-Bundestagsfraktion teilt die Bedenken des Kartellamtes bezüglich des Dosenpfandes. Deshalb hat die FDP-Bundestagsfraktion heute eine kleine Anfrage eingebracht. Darin heißt es: Text anbei Clearingstelle für das Pfandsystem auf Einweg-Getränkeverpackungen.
Nach einer Pressemitteilung der "Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt" (AGVU) vom 6. Februar 2003 hat sich ein "Exekutivausschuß" von Handel und Getränkeindustrie in Anwesenheit von Vertretern des Bundes und der Länder im Rahmen des Aufbaus eines einheitlichen Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen auf eine Empfehlung für eine Clearingstelle geeinigt.
Zur Vorbereitung der Entscheidung des Exekutivausschusses hat das Beratungsunternehmen Roland Berger die Konzepte von 10 nationalen und internationalen Anbietern von Clearingsystemen geprüft und die Ergebnisse mit einem Arbeitskreis von Organisationsfachleuten des Handels und der Getränkeindustrie erörtert.
Nach Auffassung des Exekutivausschusses hat die Duales System Deutschland AG (DSD) den überzeugendsten Vorschlag vorgelegt. Der Exekutivausschuss empfiehlt die Ausgründung einer neuen Gesellschaft aus dem DSD, die lediglich das Pfandclearing betreiben und die ausschließlich von den der Pfandpflicht unterworfenen Getränkeabfüllern und Handelsunternehmen kontrolliert werden soll. Die Gesellschaft soll keine Aufträge für Entsorgungsleistungen oder sonstige kommerzielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pfandpflicht vergeben.
Der Exekutivausschuß äußerte die Erwartung, daß bei der Konzeptprüfung als zweckmäßig erkannte Teillösungen sonstiger Anbieter bei der weiteren Entwicklung des Clearingsystems berücksichtigt werden. Demgegenüber wird von Seiten der Entsorgungswirtschaft vor einem "Mega-Monopol" des DSD gewarnt (dpa vom 7. Februar 2003).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War die Bundesregierung bei der Sitzung des Exekutivausschusses anwesend, und wenn ja, durch wen wurde sie vertreten?
2. Trifft es zu, daß die Entscheidung zugunsten einer zu gründenden Tochtergesellschaft des DSD nicht im Sinne eines Ausschreibungsverfahrens, sondern aufgrund der Antworten auf einen ca. 27-seitigen Fragebogen der genannten Unternehmensberatung getroffen wurde und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgehensweise?
3. Trifft es zu, daß der Fragebogen auch nicht klar definierte Begriffe enthielt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung hierdurch die Entscheidungsgrundlage berührt?
4. Trifft es zu, daß die beantworteten Fragebögen bis zum 29. Januar 2003 bzw. 4. Februar 2003 an die Unternehmensberatung zurückgegeben werden sollten und bereits am 6. Februar 2003 die Entscheidung zugunsten einer zu gründenden Tochtergesellschaft des DSD gefällt wurde, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
5. Trifft es zu, daß die Tochtergesellschaft des DSD durch ein Vorstandsmitglied der DSD AG geleitet werden soll?
6. Trifft es zu, daß die Clearingstelle sowohl über Zinsgewinne als auch über ein sogenanntes Operatorenentgelt von einigen Cent pro Verpackung finanziert werden soll und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
7. Trifft es zu, daß ein Angebotskonzept nicht berücksichtigt wurde, weil der Fragebogen seitens der Unternehmensberatung zu spät verschickt wurde und die Antwort demgemäß später eingegangen ist?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die geäußerte Erwartung des Exekutivausschusses, daß Teillösungen anderer Anbieter bei der weiteren Entwicklung des Clearingsystems berücksichtigt werden im Vergleich zu den vorgenannten Befürchtungen eines "Mega-Monopols" des DSD?

Isabella Pfaff - Telefon (0 30) 2 27-5 23 88 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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