HOFF/PILTZ: Passagierflugzeugabschuss weder im Falle der Nothilfe noch im Verteidigungs- oder Bündnisfall gerechtfertigt
BERLIN. Zu den Äußerungen des Bundesverteidigungsministers, Franz-Josef Jung, der vom Bundesverfassungsgericht verbotene Abschuss eines Passagierflugzeuges könne doch gerechtfertigt sein, erklären Elke HOFF, Mitglied im Verteidigungsausschuss für die FDP-Bundestagsfraktion, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:
Die Äußerungen des Bundesverteidigungsministers sind empörend. Er missachtet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minister in der Bedrohung durch ein mit Unbeteiligten besetztes Passagierflugzeug einen Fall der Nothilfe, den Verteidigungs- oder Bündnisfall als gegeben ansieht. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die gezielte Tötung unschuldiger Flugzeuginsassen gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie auf Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben verstößt. Daher kann ein Abschuss auch nicht durch andere Rechtsgrundlagen gedeckt sein.
Mit seinen abstrusen historischen Exkursen in seine Zeit als Wehrpflichtiger dokumentiert der Bundesverteidigungsminister, dass er sich der Tragweite einer solchen Entscheidung nicht bewusst zu sein scheint. Sein Umgang mit einem solchen Einsatzszenario wirkt jedenfalls spielerisch leichtfertig. Er macht Unschuldige zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Der Staat darf nicht Menschenleben gegen Menschenleben abwägen.
Knut Steinhäuser
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