21.09.2012FDP-FraktionInnenpolitik

HÖFERLIN / PILTZ: Jetzt sind beim Melderecht die Länder am Zug

BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Bundesrats, zum Bundesmeldegesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklären der Innenexperte und Berichterstatter für das Melderecht der FDP-Bundestagsfraktion Manuel HÖFERLIN und die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

HÖFERLIN:
"Seit Jahrzehnten hat kein Bundesland in den bislang geltenden Landesgesetzen eine Einwilligungslösung verankert. In den Ländern können die Bürgerinnen und Bürger nach den Landesgesetzen Widerspruch einlegen gegen Parteienwerbung, automatisierte Auskünfte über das Internet und die Übermittlung an die Wehrverwaltung seit Wegfall der Wehrpflicht. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen Werbung oder Adresshandel gibt es in keinem Bundesland. Der Bundestag hat erstmals ein solches gesetzliches Widerspruchsrecht gegen Werbung und Adresshandel beschlossen. Das aber der Bundesrat heute über das Widerspruchsrecht hinaus für eine Einwilligungslösung den Vermittlungsausschuss angerufen hat, ist positiv."

PILTZ:
"Im Vermittlungsausschuss erwartet die FDP-Bundestagsfraktion, dass es eine breite Mehrheit für eine Einwilligungslösung und keine Notwendigkeit für Kompromisse gibt.
Die Länder sind aber auch gefordert, bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes vor der eigenen Haustür zu kehren und in den Landesmeldegesetzen umgehend Einwilligungslösungen vorzusehen. Die FDP-Fraktion wird sich dafür einsetzen, im Vermittlungsausschuss die Weichen entsprechend zu stellen."
738-hoeferlin-piltz-melderecht_11.pdf

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