17.07.2013Der Außenminister in New York: Das ist ein großer Fortschritt - aber wir wollen noch strengere Regeln.
Reguliert wird der Handel von Panzern und Flugzeugen bis hin zu leichten Handfeuerwaffen. Lieferstaaten müssen vor dem Export prüfen, ob die Waffen in den Abnehmerländern zur Verletzung von Menschenrechten und Völkerrecht eingesetzt werden können. Im Vorfeld hatte die Bundesregierung auf noch schärfere Regeln zur Waffenkontrolle gedrängt, konnte sich jedoch damit nicht durchsetzen. Der Außenminister betonte: "Wir wollen mehr. Deswegen ist dieses der erste Schritt für weitere Initiativen."
Das Abkommen war nach siebenjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2013 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Deutschland gehörte zu den 60 Erstunterzeichnern. "Wir wollen an Staaten, die noch zögern, ein Signal senden", sagte Außenminister Westerwelle.
Diese Unterzeichnung "markiert einen Meilenstein für weltweiten Frieden und Sicherheit", erklärte der Vorsitzende der AG Außenpolitik, Bijan Djir-Sarai. Er zeigt sich zuversichtlich, dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem Vertrag zeitnah zustimmen werden. Die frühzeitige Unterzeichnung des Vertrags in New York sei von deutscher Seite "ein klares Zeichen pro Abrüstung". "Der Vertrag wird auch dazu führen, dass künftig potentielle Lieferstaaten Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht berücksichtigen müssen", führte er aus.
Für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern gab es bislang noch keine international gültigen Standards. Das hatte für viele Menschen auf der Welt gravierende Folgen: Vor allem sogenannte kleine und leichte Waffen werden unkontrolliert weiterverbreitet und tragen zur Eskalation von bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsverletzungen und organisierter Kriminalität bei.
Noch am 28. März 2013 war ein Konsens über den Abschlusstext der Konferenz der Vereinten Nationen zur Ausarbeitung gemeinsamer, rechtlich verbindender Mindeststandards für den Transfer konventioneller Rüstungsgüter am Widerstand Irans, Nordkoreas und Syriens gescheitert. Bei dieser Konferenz war ein Konsens aller 193 Staaten erforderlich. Daraufhin wurde der Vertragstext am 2. April in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Abstimmung gestellt, wo eine Staatenmehrheit zur Annahme genügte.
Historischer Durchbruch: Westerwelle unterzeichnet Waffenkontroll-Vertrag
Der Außenminister in New York: Das ist ein großer Fortschritt - aber wir wollen noch strengere Regeln.
Als einer der ersten internationalen Diplomaten hat der deutsche Außenminister Guido Westerwelle am Montag den Vertrag zur Regulierung des Waffenhandels (ATT-Arms Trade Treaty) unterzeichnet. "Dieser Vertrag ist ein Fortschritt", sagte Westerwelle in New York. "Er ist sicherlich auch ein historischer Durchbruch, aber er ist noch nicht das, was wir uns als endgültiges Ergebnis vorstellen."
Reguliert wird der Handel von Panzern und Flugzeugen bis hin zu leichten Handfeuerwaffen. Lieferstaaten müssen vor dem Export prüfen, ob die Waffen in den Abnehmerländern zur Verletzung von Menschenrechten und Völkerrecht eingesetzt werden können. Im Vorfeld hatte die Bundesregierung auf noch schärfere Regeln zur Waffenkontrolle gedrängt, konnte sich jedoch damit nicht durchsetzen. Der Außenminister betonte: "Wir wollen mehr. Deswegen ist dieses der erste Schritt für weitere Initiativen."
Das Abkommen war nach siebenjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2013 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Deutschland gehörte zu den 60 Erstunterzeichnern. "Wir wollen an Staaten, die noch zögern, ein Signal senden", sagte Außenminister Westerwelle.
Djir-Sarai: Ein klares Zeichen pro Abrüstung
Diese Unterzeichnung "markiert einen Meilenstein für weltweiten Frieden und Sicherheit", erklärte der Vorsitzende der AG Außenpolitik, Bijan Djir-Sarai. Er zeigt sich zuversichtlich, dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem Vertrag zeitnah zustimmen werden. Die frühzeitige Unterzeichnung des Vertrags in New York sei von deutscher Seite "ein klares Zeichen pro Abrüstung". "Der Vertrag wird auch dazu führen, dass künftig potentielle Lieferstaaten Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht berücksichtigen müssen", führte er aus.
Hintergrund
Für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern gab es bislang noch keine international gültigen Standards. Das hatte für viele Menschen auf der Welt gravierende Folgen: Vor allem sogenannte kleine und leichte Waffen werden unkontrolliert weiterverbreitet und tragen zur Eskalation von bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsverletzungen und organisierter Kriminalität bei.
Noch am 28. März 2013 war ein Konsens über den Abschlusstext der Konferenz der Vereinten Nationen zur Ausarbeitung gemeinsamer, rechtlich verbindender Mindeststandards für den Transfer konventioneller Rüstungsgüter am Widerstand Irans, Nordkoreas und Syriens gescheitert. Bei dieser Konferenz war ein Konsens aller 193 Staaten erforderlich. Daraufhin wurde der Vertragstext am 2. April in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Abstimmung gestellt, wo eine Staatenmehrheit zur Annahme genügte.
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