11.05.2005FDP-FraktionRente

HAUPT: Gesetzentwurf wegen Rentenerhöhung für SED-Eliten spaltet SPD

BERLIN. Die SPD ist uneins, ob sie ihren auf Druck der FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Verhinderung einer Rentenerhöhung für ehemalige hohe DDR-Funktionäre ändert. Das wurde heute in den Beratungen des Sozialausschusses des Bundestags deutlich. Dazu erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus HAUPT:

Im Sozialausschuss wurde heute die Beratung des Gesetzentwurfes zur ersten Änderung des Anspruchs- und Anwartschafts-Überführungsgesetzes (BT-Drs. 15/5314) unterbrochen, weil die SPD-Abgeordneten uneinig waren, ob sie einem Änderungsantrag der Unionsfraktionen zustimmen, der die Rentenerhöhung auch für Stasi-nahe Funktionäre ausschließt, die im bisherigen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt sind.
Der Gesetzentwurf der SPD war lange überfällig. Immerhin hatte die Regierung seit dem Verfassungsgerichtsbeschluss vom Juni 2004 mehr als genug Zeit, einen seriösen Vorschlag zu machen, um eine automatische Rentenerhöhung für die Spitzenfunktionäre des DDR-Regimes zu verhindern. Ende Juni droht ansonsten ein Unding: ehemalige SED-Eliten bekommen um bis zu 15 Prozent höhere Renten. In der Antwort auf die Anfrage der FDP (BT-Drs. 15/5012) sagt die Bundesregierung, sie denke noch über eine Umsetzung des Beschlusses nach.
Auf eine diesbezügliche Anfrage der FDP antwortet die Bundesregierung noch am 7. März, sie prüfe, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt umgesetzt würden. Erst als wir am 26. März das Zögern der Bundesregierung in der Presse öffentlich machten, kam Bewegung in die Sache. Am 19. April lag der Gesetzentwurf vor, der schon am 21. April zur ersten Lesung im Bundestag kam.
Die Bundesregierung handelt dabei überstürzt und offensichtlich erst auf Druck der Öffentlichkeit. Das rächt sich jetzt durch Unsicherheit in den eigenen Reihen, dem an sich richtigen Vorschlag der Opposition zuzustimmen. Der Gesetzentwurf soll Donnerstagabend im Plenum beraten werden.
Skeptisch in bezug auf den Willen der SPD, die Rentenerhöhung für die DDR-Funktionärselite zu verhindern, stimmt die Tatsache, dass bereits 1995 die SPD in einem Antrag forderte, die Begrenzungen der politisch überhöhten Renten von hohen ehemaligen Funktionären des DDR-Regimes, sogar des Ministeriums für Staatssicherheit aufzuheben (BT-Drs. 13/1542). Genau die Begrenzung politisch überhöhter Renten ist aber nach dem Einigungsvertrag der deutschen Altersversorgungssysteme zentral, um Gerechtigkeit herzustellen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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