06.11.2019Das Bundesverfassungsgericht hält die Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger sanktionieren, für teilweise verfassungswidrig. Grundsätzlich sind Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings nicht dann, wenn sie Geldleistungen um 60 Prozent oder mehr kürzen. "Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar", fasst FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober das Urteil zusammen. Es sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. "Wir wollen einen Neustart bei der Grundsicherung, das jetzige Urteil könnte dafür einen Anstoß bieten", sagt FDP-Chef Christian Lindner. FDP-Rentenexperte Johannes Vogel will die Grundsicherung "endlich grundlegend besser machen". Mit dem Liberalen Bürgergeld.
Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig. Vorübergehend dürften Sanktionen zwar verhängt werden, sagte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Die derzeitige Ausgestaltung werde aber den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. "Der Gesetzgeber schafft hier für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenzminimums fehlt, eine außerordentliche Belastung", sagte Harbarth. Eine Minderung um 60 oder gar 100 Prozent sei nicht zumutbar. 30 Prozent dürfen nach den Worten des Richters allerdings weiterhin gestrichen werden.
Pascal Kober begrüßt das Urteil: "Sanktionen sind auch ein Zeichen der Fairness gegenüber denjenigen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern Hartz IV finanzieren. Das Urteil sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen." Die FDP setze sich dafür ein, dass Sanktionen aufgehoben werden, sobald Betroffene ihre Verpflichtungen nachgeholt haben. "Engagement muss anerkannt werden und für die Zukunft motivieren", so Kober.
"Wir wollen einen Neustart bei der Grundsicherung, das jetzige Urteil könnte dafür einen Anstoß bieten", meint Lindner. Für die Freien Demokraten gehört eine Vereinfachung und Entbürokratisierung einerseits dazu, andererseits maßvolle Sanktionen. "Und vor allen Dingen möchten wir auch das System des Arbeitslosengeldes II am Gedanken der Leistungsgerechtigkeit ausrichten. Wer neben den Sozialleistungsbezug noch arbeitet, etwa in einem Minijob, der darf nicht so viel Geld entzogen bekommen wie jetzt."
Außerdem sollten die Sanktionsregeln für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren angepasst werden: "Im Sanktionsfall müssen unmittelbar psychosoziale Angebote der Jugendhilfe oder des Jobcenters gemacht werden. Denn junge Menschen dürfen dem Sozialstaat durch Sanktionen nicht verloren gehen", so Kober. Zudem müssten die Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV verbessert werden, damit Arbeit auch finanziell einen Unterschied macht.
Hartz-IV- Urteil setzt Signal für einen fordernden Sozialstaat
Die Freien Demokraten wollen die Grundsicherung endlich grundlegend besser machen.Das Bundesverfassungsgericht hält die Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger sanktionieren, für teilweise verfassungswidrig. Grundsätzlich sind Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings nicht dann, wenn sie Geldleistungen um 60 Prozent oder mehr kürzen. "Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar", fasst FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober das Urteil zusammen. Es sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. "Wir wollen einen Neustart bei der Grundsicherung, das jetzige Urteil könnte dafür einen Anstoß bieten", sagt FDP-Chef Christian Lindner. FDP-Rentenexperte Johannes Vogel will die Grundsicherung "endlich grundlegend besser machen". Mit dem Liberalen Bürgergeld.
Solidarität darf keine Einbahnstraße sein
Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig. Vorübergehend dürften Sanktionen zwar verhängt werden, sagte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. Die derzeitige Ausgestaltung werde aber den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht. "Der Gesetzgeber schafft hier für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenzminimums fehlt, eine außerordentliche Belastung", sagte Harbarth. Eine Minderung um 60 oder gar 100 Prozent sei nicht zumutbar. 30 Prozent dürfen nach den Worten des Richters allerdings weiterhin gestrichen werden.
Pascal Kober begrüßt das Urteil: "Sanktionen sind auch ein Zeichen der Fairness gegenüber denjenigen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern Hartz IV finanzieren. Das Urteil sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen." Die FDP setze sich dafür ein, dass Sanktionen aufgehoben werden, sobald Betroffene ihre Verpflichtungen nachgeholt haben. "Engagement muss anerkannt werden und für die Zukunft motivieren", so Kober.
FDP-Chef Christian Lindner ergänzte: "Solidarität darf keine Einbahnstraße sein. Es gibt auch eine Solidarität von Menschen, die Leistungen in Anspruch nehmen gegenüber denjenigen, die von ihrer Leistung viel abgeben, um unseren Sozialstaat finanzierbar zu machen. Sanktionen sind deshalb auch ein Zeichen von Fairness gegenüber Bürgern, die über ihre Steuern Sozialleistungen finanzieren."
FDP will Neustart bei der Grundsicherung
"Wir wollen einen Neustart bei der Grundsicherung, das jetzige Urteil könnte dafür einen Anstoß bieten", meint Lindner. Für die Freien Demokraten gehört eine Vereinfachung und Entbürokratisierung einerseits dazu, andererseits maßvolle Sanktionen. "Und vor allen Dingen möchten wir auch das System des Arbeitslosengeldes II am Gedanken der Leistungsgerechtigkeit ausrichten. Wer neben den Sozialleistungsbezug noch arbeitet, etwa in einem Minijob, der darf nicht so viel Geld entzogen bekommen wie jetzt."
Außerdem sollten die Sanktionsregeln für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren angepasst werden: "Im Sanktionsfall müssen unmittelbar psychosoziale Angebote der Jugendhilfe oder des Jobcenters gemacht werden. Denn junge Menschen dürfen dem Sozialstaat durch Sanktionen nicht verloren gehen", so Kober. Zudem müssten die Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV verbessert werden, damit Arbeit auch finanziell einen Unterschied macht.