01.07.2003FDP-FraktionLandwirtschaft

HAPPACH-KASAN: Kompromiss zur Novel Food-Verordnung bringt nur theoretische Wahlfreiheit

BERLIN. Zum Kompromiss zwischen Parlament und Rat der EU zur Novel Food Verordnung erklärt die Gentechnik-Expertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel HAPPACH-KASAN:

Der Kompromiss im EU-Parlament zur Novel Food Verordnung ermöglicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine theoretische Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln, die Anteile von GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) enthalten und denen, die frei sind von GVO-Anteilen. Eine wirkliche Wahlfreiheit besteht allerdings erst dann, wenn auch Nahrungsmittel abgeboten werden, die GVO enthalten. Die wenigen Angebote, die bisher auf dem Markt sind, ermöglichen keine Einschätzung darüber, ob Verbraucher Lebensmittel mit GVO kaufen werden oder nicht. Die Ergebnisse von Verbraucherumfragen sind ungeeignet, das tatsächliche Verbraucherverhalten vorherzusagen. Es hat sich in der Vergangenheit häufig gezeigt, dass die Ergebnisse solcher Umfragen dem tatsächlichen Verbraucherverhalten widersprechen.
Die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht für Produkte, die aus GVO hergestellt werden, aber im Endprodukt kein Erbmaterial und kein GVO-Protein aufweisen, lehnt die FDP ab. Dies ist eine Aufforderung zum Betrug, bedeutet eine deutliche Zunahme an Bürokratie und damit höhere Kosten, ohne dass dadurch eine höhere Produktqualität gewährleistet würde.
Die Rückverfolgbarkeit von GVO in Lebens- und Futtermitteln ist aus Sicht des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht notwendig. Nach Aussagen der Bundesregierung gibt es keine Beispiele für gesundheitliche Schäden durch den Verzehr von zugelassenen GVO-Produkten (Bundestags-Drucksache 15/821, Seite 2). Die Durchsetzung der Rückverfolgbarkeit verursacht erhebliche Kosten, die Preiserhöhungen zur Folge haben werden, denen kein materieller Nutzen für die Verbraucher gegenübersteht. Daher sollten zur Rückverfolgbarkeit freiwillige, private Zertifizierungssysteme initiiert und auf eine entsprechende Verordnung verzichtet werden. Dann haben die Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl, ob sie für die Rückverfolgbarkeit, die die Qualität des Endproduktes nicht verbessert, bezahlten wollen oder nicht. Schon jetzt ist nach Aussage der Bundesregierung GVO-freies Soja teurer als Soja von GVO-Pflanzen (Bundestags-Drucksache 15/821, Seite 8).

Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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