StiftungDatenschutz

Hält der 'EU-US Privacy Shield', was er verspricht?

Die amerikanische und die europäische FlaggeDer Datenaustausch zwischen den USA und Europa muss neu geregelt werden
03.02.2016

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. EU-Justizkommissarin Vera Jourová und der Kommissar für den digitalen EU-Binnenmarkt, Andrus Ansip, haben den 'EU-US Privacy Shield' vorgestellt, der die Grundrechte der europäischen Bürger schützen soll, wenn deren Daten in die USA transferiert werden. Hans Stein und Iris Froeba berichten über das geplante Abkommen und erläutern, warum die Dauerhaftigkeit dieser schnellen Lösung abzuwarten bleibe.

Bei der Vorstellung der Grundzüge des 'EU-US Privacy Shield' betonten die EU-Kommissare Jourová und Ansip, dass europäische Unternehmen künftig mehr Rechtssicherheit hätten, wenn sie Daten in die USA übermittelten. Erstmals überhaupt gebe es eine bindende Zusicherung der US-Regierung, dass US-Behörden nur bei Einhaltung klarer, überprüfbarer Bedingungen aus Gründen der nationalen Sicherheit auf Daten europäischer Bürger zugreifen könnten, führen die Stiftungsexperten aus.

Die liberale Europaabgeordnete Sophie In't Veld habe zurückhaltend auf den Vorschlag der EU-Kommissare reagiert, so Stein und Froeba. Die stellvertretende Vorsitzende der ALDE-Fraktion bezweifelte auch, dass ein Ombudsmann sich gegen die mächtigen US-Geheimdienste durchsetzen könne.

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht.

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