17.01.2018Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Zukunft der Grundsteuer. Diese sieht FDP-Fraktionsvize Christian Dürr zwar als dringend reformbedürftig. "Der vorliegende Reformvorschlag des Bundesrates wäre jedoch ein Brandbeschleuniger für steigende Mieten", mahnt er. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten wolle stattdessen, dass der Bund die Modernisierung der Gesetzgebung für die Grundsteuer den Ländern überlasse.
Diese sollten das geltende Recht selber ändern und die Grundsteuer sowie das Hebesatzrecht der Kommunen in Eigenverantwortung festlegen können, betont Dürr. "Das Hauptanliegen muss sein, dass es zu keiner höheren Belastung für Eigentümer und Mieter kommt", fordert der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende. Er macht klar: "Der Entwurf des Bundesrates würde aber genau das bewirken." (ch)
In einem entsprechenden Beschluss fordern die Freien Demokraten, die derzeit bestehende Grundsteuer an die wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und dadurch eine verfassungsgemäße Besteuerung des Grundbesitzes herbeizuführen. Da sich die Länder in vielen Jahren nicht auf eine bundesgesetzliche Neuregelung einigen konnten, empfehlen die Freien Demokraten, durch Bundesgesetz klarzustellen, dass der Bund ab 2018 auf die Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebung verzichtet, das geltende Recht als Landesrecht fortgilt und von jedem Land autonom geändert werden kann. Die Freien Demokraten schlagen zur stärkeren Vereinfachung und Zielgenauigkeit vor, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer neu zu regeln.
Grundsteuerreform darf nicht zu Mieten-Explosion führen
Christian Dürr kritisiert den Reformvorschlag des Bundesrates bei der GrundsteuerDas Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Zukunft der Grundsteuer. Diese sieht FDP-Fraktionsvize Christian Dürr zwar als dringend reformbedürftig. "Der vorliegende Reformvorschlag des Bundesrates wäre jedoch ein Brandbeschleuniger für steigende Mieten", mahnt er. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten wolle stattdessen, dass der Bund die Modernisierung der Gesetzgebung für die Grundsteuer den Ländern überlasse.
Diese sollten das geltende Recht selber ändern und die Grundsteuer sowie das Hebesatzrecht der Kommunen in Eigenverantwortung festlegen können, betont Dürr. "Das Hauptanliegen muss sein, dass es zu keiner höheren Belastung für Eigentümer und Mieter kommt", fordert der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende. Er macht klar: "Der Entwurf des Bundesrates würde aber genau das bewirken." (ch)
Grundsteuer zukunftsfähig reformieren
In einem entsprechenden Beschluss fordern die Freien Demokraten, die derzeit bestehende Grundsteuer an die wirtschaftlichen Realitäten anzupassen und dadurch eine verfassungsgemäße Besteuerung des Grundbesitzes herbeizuführen. Da sich die Länder in vielen Jahren nicht auf eine bundesgesetzliche Neuregelung einigen konnten, empfehlen die Freien Demokraten, durch Bundesgesetz klarzustellen, dass der Bund ab 2018 auf die Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebung verzichtet, das geltende Recht als Landesrecht fortgilt und von jedem Land autonom geändert werden kann. Die Freien Demokraten schlagen zur stärkeren Vereinfachung und Zielgenauigkeit vor, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer neu zu regeln.