14.10.2024Für Justizminister Marco Buschmann ist klar: Heimliche Hausdurchsuchungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Politik muss die Grundrechte stets achten.
Die Diskussion um heimliche Hausdurchsuchungen bei Terrorverdacht reißt nicht ab. Justizminister Marco Buschmann betonte im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“: „Das Bundesministerium der Justiz hat die Aufgabe, Grundrechte zu schützen und Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Wenn uns Vorschläge vorgelegt werden, bei denen wir Zweifel haben, ob sie diesen Maßstäben standhalten, dann treten wir in eine kritische Debatte ein.“
Die heimliche Durchsuchung einer Wohnung sei ein sehr schwerer Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung, führte er aus. Die Heimlichkeit wiege besonders schwer, weil der Bürger keinerlei Handhabe gegen ungerechtfertigte Vorwürfe habe. Buschmann mahnte Verhältnismäßigkeit an: „Nicht einmal in Zeiten des RAF-Terrors, zu Zeiten ständiger Entführungen, Sprengstoffattentate und Morde, hat der Staat zu solchen Mitteln gegriffen.“
Buschmann erinnerte daran, dass der Rechtsstaat bereits jetzt nicht wehrlos sei: „Wenn Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass eine Person demnächst einen Anschlag verübt, gibt es zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten, um Beweise für ein Strafverfahren zu sichern und um den Anschlag zu verhindern.“ Wenn die Staatsgewalt allerdings heimlich in eine Wohnung einbrechen dürfe, um sie zu durchsuchen, „werden viele Menschen ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren“, warnte der Justizminister.
Grundrechte und Verhältnismäßigkeit wahren
Für die Freien Demokraten hat der Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaat höchste Priorität.Für Justizminister Marco Buschmann ist klar: Heimliche Hausdurchsuchungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Politik muss die Grundrechte stets achten.
Die Diskussion um heimliche Hausdurchsuchungen bei Terrorverdacht reißt nicht ab. Justizminister Marco Buschmann betonte im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“: „Das Bundesministerium der Justiz hat die Aufgabe, Grundrechte zu schützen und Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Wenn uns Vorschläge vorgelegt werden, bei denen wir Zweifel haben, ob sie diesen Maßstäben standhalten, dann treten wir in eine kritische Debatte ein.“
Die heimliche Durchsuchung einer Wohnung sei ein sehr schwerer Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung, führte er aus. Die Heimlichkeit wiege besonders schwer, weil der Bürger keinerlei Handhabe gegen ungerechtfertigte Vorwürfe habe. Buschmann mahnte Verhältnismäßigkeit an: „Nicht einmal in Zeiten des RAF-Terrors, zu Zeiten ständiger Entführungen, Sprengstoffattentate und Morde, hat der Staat zu solchen Mitteln gegriffen.“
Rechtsstaat hat Werkzeuge gegen den Terror
Buschmann erinnerte daran, dass der Rechtsstaat bereits jetzt nicht wehrlos sei: „Wenn Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass eine Person demnächst einen Anschlag verübt, gibt es zahlreiche Ermittlungsmöglichkeiten, um Beweise für ein Strafverfahren zu sichern und um den Anschlag zu verhindern.“ Wenn die Staatsgewalt allerdings heimlich in eine Wohnung einbrechen dürfe, um sie zu durchsuchen, „werden viele Menschen ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren“, warnte der Justizminister.
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