11.01.2017Das Kabinett hat den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer kritisierte, dass die Große Koalition erneut auf bürokratische Eingriffe in die Wirtschaft setze. "Die von der Bundesregierung angestrebten Dokumentations- und Auskunftspflichten schaffen nur mehr Bürokratie und keine Lohngerechtigkeit", konstatierte er.
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer kritisierte, dass die Große Koalition erneut auf bürokratische Eingriffe in die Wirtschaft setze. "Die von der Bundesregierung angestrebten Dokumentations- und Auskunftspflichten schaffen nur mehr Bürokratie und keine Lohngerechtigkeit", konstatierte er.
Von dem geplanten Gesetz wären zirka 14 Millionen Beschäftigte betroffen. Der Entwurf sieht vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern Frauen einen Auskunftsanspruch über das Gehalt von Männern in gleichwertigen Positionen erhalten. Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern werden darüber hinaus aufgefordert, die Herstellung und Überprüfung von Lohngleichheit durch eigene Verfahren voranzutreiben.
Große Koalition setzt immer auf Bürokratie
Michael TheurerDas Kabinett hat den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer kritisierte, dass die Große Koalition erneut auf bürokratische Eingriffe in die Wirtschaft setze. "Die von der Bundesregierung angestrebten Dokumentations- und Auskunftspflichten schaffen nur mehr Bürokratie und keine Lohngerechtigkeit", konstatierte er.
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen. FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer kritisierte, dass die Große Koalition erneut auf bürokratische Eingriffe in die Wirtschaft setze. "Die von der Bundesregierung angestrebten Dokumentations- und Auskunftspflichten schaffen nur mehr Bürokratie und keine Lohngerechtigkeit", konstatierte er.
Hintergrund
Von dem geplanten Gesetz wären zirka 14 Millionen Beschäftigte betroffen. Der Entwurf sieht vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern Frauen einen Auskunftsanspruch über das Gehalt von Männern in gleichwertigen Positionen erhalten. Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern werden darüber hinaus aufgefordert, die Herstellung und Überprüfung von Lohngleichheit durch eigene Verfahren voranzutreiben.