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GroKo muss Bodycam-Sicherheitslücke schließen

BundespolizeiDie Bundespolizei speichert Aufnahmen von Bodycams auf Servern des US-Unternehmens Amazon
04.03.2019

Seit 2014 sind immer mehr Bodycams im Einsatz, die abschrecken und auch Straftäter identifizieren sollen. Nun wird bekannt:  Die Bundespolizei speichert die sensiblen Daten auf Servern des Internet-Giganten Amazon. Das hat das Bundespolizeipräsidium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser erklärt. Der kritisiert: Das ist ein potentielles Sicherheitsrisiko. Denn bei der Speicherung der Daten auf Servern von Amazon bleibe es unklar, ob die US-Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste auf diese zugreifen können. Die Bundesregierung sei "jetzt gefordert, dieser potenziellen Lücke Einhalt zu gebieten: Wir brauchen Speicherkapazitäten in Deutschland auf Behördenebene, um diese Daten mit maximaler Sicherheit speichern zu können", so Strasser.

Das Bundespolizeipräsidium hat auf eine schriftliche Frage Strassers geantwortet, der US-Anbieter Amazon sei gegenwärtig der einzige, der in Deutschland eine entsprechende vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloudlösung zur Verfügung stelle. Die deutschen Datenschutzstandards würden eingehalten. Strasser meint dennoch: "Die Bundesregierung geht hier ein kaum kalkulierbares Risiko mit Blick auf hochsensible Daten ein. Das kann ich nicht nachvollziehen.“ Auch wenn die Server in Deutschland stünden, könnten US-Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste auf die Daten zugreifen. Strasser forderte, die Bundespolizei müsse stattdessen ihre eigenen Kapazitäten ausbauen –"allein um die Souveränität über die staatliche Kernaufgabe der Inneren Sicherheit in jedem Aspekt zu bewahren."

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle kritisiert, dass diese Videoaufnahmen laut einer internen Dienstvereinbarung des Ministeriums nicht für verwaltungsinterne Ermittlungen gegen Polizisten herausgegeben werden dürfen. Dies sei rechtsstaatlich bedenklich, "die problematische Formulierung könnte die Grundlage für die Löschung wichtigen Beweismaterials sein".

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