12.06.2017Die Bremer FDP-Fraktion will das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen. Aus ihrer Sicht ist es verfassungswidrig. "Es verletzt die Meinungsäußerungs-, Informations-, Rundfunk- und Pressefreiheit, indem Facebook und Co. in eigener Sache zu Ermittlern, Staatsanwalt und Richter in einer Person werden. Dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit ist inakzeptabel“, betont FDP-Fraktionschefin Lencke Steiner. Die FDP-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Bürgerschaftssitzung eingereicht.
Darin fordert sie den Senat auf, das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat zu stoppen. Die Freien Demokraten stehen in dieser Frage klar auf der Seite der Nutzer, vor allem bezüglich ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte. "Für die verbindliche inhaltliche Prüfung von Rechtsverstößen, auch in den sozialen Netzwerken, sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden und abschließend unsere Gerichte zuständig. Wir erwarten deshalb vom Senat, dass er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat ablehnt“, so Steiner.
GroKo-Gesetz ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
Das NetzDG ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und inakzeptabel, sagt Lencke SteinerDie Bremer FDP-Fraktion will das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen. Aus ihrer Sicht ist es verfassungswidrig. "Es verletzt die Meinungsäußerungs-, Informations-, Rundfunk- und Pressefreiheit, indem Facebook und Co. in eigener Sache zu Ermittlern, Staatsanwalt und Richter in einer Person werden. Dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit ist inakzeptabel“, betont FDP-Fraktionschefin Lencke Steiner. Die FDP-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Bürgerschaftssitzung eingereicht.
Darin fordert sie den Senat auf, das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat zu stoppen. Die Freien Demokraten stehen in dieser Frage klar auf der Seite der Nutzer, vor allem bezüglich ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte. "Für die verbindliche inhaltliche Prüfung von Rechtsverstößen, auch in den sozialen Netzwerken, sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden und abschließend unsere Gerichte zuständig. Wir erwarten deshalb vom Senat, dass er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat ablehnt“, so Steiner.