02.05.2013Bessere Krebsprävention, Anreize für umweltfreundliche Sanierung, mehr Verbraucherschutz bei Lebensmitteln: Im April und Mai sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Lesen Sie hier, was neu ist.
Künftig gibt es organisierte Vorsorgeprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Die Krankenkassen laden persönlich zur Krebsvorsorge ein. Starre gesetzliche Altersgrenzen für Früherkennungsuntersuchungen fallen weg. Bundesweite klinische Krebsregister sammeln detaillierte Informationen zu Krebserkrankungen. Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz ist am 9. April 2013 in Kraft getreten.
Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss. Deutschland hat sich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu ergreifen. Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels gilt in Deutschland seit dem 1. April.
Nach dem völkerrechtlichen Übereinkommen dürfen Betroffene bei Verdacht auf Menschenhandel nicht abgeschoben werden. Die Opfer erhalten eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen sowie ein Recht auf Entschädigung. Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen im Bereich des Menschenhandels, das sich in besonderem Maße der Opfer annimmt.
Das neue Mietrecht gibt Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum und stärkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum. Die Mietrechtsreform erleichtert energetische Modernisierungen und verteilt die Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter. Darüber hinaus können die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen und so flexibel auf Mietsteigerungen besonders in Ballungsräumen reagieren. Das regelt das Mietrechtsänderungsgesetz ab dem 1. Mai 2013.
Verbraucher sind künftig besser vor nicht zulässigen Aromastoffen in Lebensmitteln geschützt. Nahrungsmittelhersteller dürfen nur noch Aromen in ihren Produkten verwenden, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Diese EU-Verordnung gilt seit dem 22. April 2013.
Gesetzliche Neuregelungen im April und Mai
Bessere Krebsprävention, Anreize für umweltfreundliche Sanierung, mehr Verbraucherschutz bei Lebensmitteln: Im April und Mai sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Lesen Sie hier, was neu ist.
Krebsfrüherkennung verbessert
Künftig gibt es organisierte Vorsorgeprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Die Krankenkassen laden persönlich zur Krebsvorsorge ein. Starre gesetzliche Altersgrenzen für Früherkennungsuntersuchungen fallen weg. Bundesweite klinische Krebsregister sammeln detaillierte Informationen zu Krebserkrankungen. Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz ist am 9. April 2013 in Kraft getreten.
Mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel
Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss. Deutschland hat sich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu ergreifen. Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels gilt in Deutschland seit dem 1. April.
Nach dem völkerrechtlichen Übereinkommen dürfen Betroffene bei Verdacht auf Menschenhandel nicht abgeschoben werden. Die Opfer erhalten eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen sowie ein Recht auf Entschädigung. Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen im Bereich des Menschenhandels, das sich in besonderem Maße der Opfer annimmt.
Neues Mietrecht unterstützt den Klimaschutz
Das neue Mietrecht gibt Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum und stärkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum. Die Mietrechtsreform erleichtert energetische Modernisierungen und verteilt die Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter. Darüber hinaus können die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen und so flexibel auf Mietsteigerungen besonders in Ballungsräumen reagieren. Das regelt das Mietrechtsänderungsgesetz ab dem 1. Mai 2013.
Lebensmittelsicherheit: Strenge Regeln für Aromastoffe
Verbraucher sind künftig besser vor nicht zulässigen Aromastoffen in Lebensmitteln geschützt. Nahrungsmittelhersteller dürfen nur noch Aromen in ihren Produkten verwenden, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Diese EU-Verordnung gilt seit dem 22. April 2013.