09.07.2014FDP-Vize Uwe Barth hat die Bundesregierung aufgefordert, die zeitliche Befristung für eine Antragstellung beim Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder aufzuheben. Der Liberale begrüßte die vom Kabinett beschlossene Aufstockung des Fonds, sieht allerdings noch Handlungsbedarf. "Die Entschädigung soll jeder erhalten, der Opfer ist, und nicht nur, wer sich auch rechtzeitig gemeldet hat", konstatierte Barth.
Denn traumatische Erlebnisse in DDR-Heimen begleiteten die Opfer ihr Leben lang, gab der FDP-Politiker zu bedenken. "Das kann man weder zeitlich begrenzen, noch den Fonds lediglich mit unzureichenden finanziellen Mitteln ausstatten", unterstrich er. Für Barth ist eindeutig: Der Fonds könne das Unrecht nicht ungeschehen machen, aber zumindest symbolisch entschädigen. "Gerade weil wir wissen, dass es vielen Opfern nicht leicht fällt, über das erlittene Unrecht zu sprechen, darf der Staat durch eine Meldefrist nicht eine neue Hürde schaffen und Betroffene ausschließen", stellte der Liberale klar.
Die Liberalen setzen sich deshalb seit Jahren für gleiche Rechte und Gerechtigkeit für alle Opfer ein. "Wem eine Entschädigung zusteht, der muss sie auch bekommen", forderte Barth. Ansprüche müssten unabhängig von der Kassensituation abgearbeitet werden. Der FDP-Vize verwies auf unverändert hohe Steuereinnahmen und sieht Bund und Länder in der klaren Pflicht, in ihren Haushalten entsprechende Prioritäten zu setzen.
Gerechtigkeit darf nicht verjähren
FDP-Vize Uwe Barth hat die Bundesregierung aufgefordert, die zeitliche Befristung für eine Antragstellung beim Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder aufzuheben. Der Liberale begrüßte die vom Kabinett beschlossene Aufstockung des Fonds, sieht allerdings noch Handlungsbedarf. "Die Entschädigung soll jeder erhalten, der Opfer ist, und nicht nur, wer sich auch rechtzeitig gemeldet hat", konstatierte Barth.
Denn traumatische Erlebnisse in DDR-Heimen begleiteten die Opfer ihr Leben lang, gab der FDP-Politiker zu bedenken. "Das kann man weder zeitlich begrenzen, noch den Fonds lediglich mit unzureichenden finanziellen Mitteln ausstatten", unterstrich er. Für Barth ist eindeutig: Der Fonds könne das Unrecht nicht ungeschehen machen, aber zumindest symbolisch entschädigen. "Gerade weil wir wissen, dass es vielen Opfern nicht leicht fällt, über das erlittene Unrecht zu sprechen, darf der Staat durch eine Meldefrist nicht eine neue Hürde schaffen und Betroffene ausschließen", stellte der Liberale klar.
Die Liberalen setzen sich deshalb seit Jahren für gleiche Rechte und Gerechtigkeit für alle Opfer ein. "Wem eine Entschädigung zusteht, der muss sie auch bekommen", forderte Barth. Ansprüche müssten unabhängig von der Kassensituation abgearbeitet werden. Der FDP-Vize verwies auf unverändert hohe Steuereinnahmen und sieht Bund und Länder in der klaren Pflicht, in ihren Haushalten entsprechende Prioritäten zu setzen.