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Geplante Soli-Reform entlastet Mitte noch weniger als angenommen

Paar mit UnterlagenDie Steuerzahler haben die Abschaffung des Soli verdient
24.01.2018

CDU/CSU und SPD haben in ihren Sondierungen vereinbart, den Soli für untere und mittlere Einkommen in dieser Wahlperiode schrittweise abzubauen. Eine Studie des IW Köln zeigt jetzt, wie schädlich die Politik einer neuen Großen Koalition für die deutsche Wirtschaft wäre: 60 Prozent des künftigen Soli-Aufkommens gingen zulasten des Mittelstands. Nicht nur das: "Das Gutachten zeigt, dass die geplante Soli-Freigrenze nicht bei 61.000, sondern bei 54.000 Euro liegen müsste, um den Finanzierungsrahmen der neuen Großen Koalition nicht zu sprengen. Wer darüber liegt, muss den Soli weiter zahlen", kritisiert FDP-Finanzexperte Christian Dürr.

"Mit der Soli-Reform entlasten Union und SPD die Mitte der Gesellschaft noch weniger als ohnehin schon angenommen", prophezeit Dürr. Nach Ansicht der Freien Demokraten wäre eine komplette Abschaffung des Soli "konsequent und finanzierbar". Für sie ist es "ein Unding, dass gerade die Leistungsträger aus der Mitte der Gesellschaft von den Soli-Befreiungen ausgeschlossen werden." Dürr führt noch einen wietren Faktor aus: Personen mit einem Einkommen knapp unterhalb der Freigrenze würden sogar am Aufstieg gehindert. "Durch den sprunghaften Steueranstieg am Übergang werden Sonderzahlungen, Überstunden und Gehaltserhöhungen unattraktiv."

Verfassungsrechtliche Bedenken

Derweil gibt es aber auch verfassungsrechtliche Bedenken aus den Ministerien. Die Maßnahme laufe Gefahr, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, berichtet der Spiegel. Da heißt es auch: "Führende Finanzpolitiker der Union nehmen die Warnungen aus den Ministerien ernst und wollen im Gesetzgebungsverfahren ein Enddatum für den Soli festschreiben, um Verfassungsklagen zu vermeiden und der FDP im nächsten Wahlkampf keine Angriffsfläche mehr zu bieten. 

Die Freien Demokraten planen derzeit ihrerseits rechtliche Schritte: "Selbstverständlich werden die Freien Demokraten eine Verfassungsklage erheben, sollte der Solidaritätszuschlag nicht vollständig in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden", bekräftigt FDP-Vize Wolfgang Kubicki in der Rheinischen Post. "Dies ist schon ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, da eine Zweckabgabe entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist", so der Jurist. Der FDP gehe es nicht nicht um Besser- oder Geringverdiener, sondern "um die Gleichbehandlung vor dem Gesetz", sagt Kubicki.

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