14.02.2014Mit der heutigen Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Toleranz am Arbeitsplatz fördern.
Leutheusser-Schnarrenberger verdeutlichte, dass es in diesem Bereich noch viel zu erreichen gebe. Viele Menschen hätten immer noch Angst davor, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu werden. Nach einer aktuellen Studie der Europäischen Grundrechteagentur halten 27 Prozent der befragten Berufstätigen in Deutschland ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets verborgen. "Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent", stellte die Justizministerin klar. Ein Zeichen der Wertschätzung für die Vielfalt zu setzen sei daher ein "menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot".
Ziel der Charta ist es, in Unternehmen und Institutionen aller Art ein Zeichen für mehr Vielfalt und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen. Damit soll eine Arbeitskultur entstehen, die frei von Vorurteilen ist und die gegenseitige Wertschätzung fördert. Das Bundesjustizministerium arbeitet künftig mit Vorgesetzten und Führungskräften zusammen, um bei der Umsetzung der Charta zu helfen und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz voranzubringen.
Gemeinsam mit Unternehmen für die Gleichstellung
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnet die "Charta der Vielfalt". Bild: Bundespresseamt / BMJ.Mit der heutigen Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Toleranz am Arbeitsplatz fördern.
In einer Erklärung betonte die liberale Ministerin, dass Vielfalt nicht nur ein wohlklingender Begriff sei, sondern auch ein handfester Wirtschaftsfaktor. "Wir dürfen nicht vergessen, dass die Offenheit einer Gesellschaft, Toleranz und Freiheit gerade für kreative Talente entscheidende Faktoren sind, wenn es um die Wahl des Lebensmittelpunktes geht", unterstrich sie. Beispielsweise in Berlin gebe es viele kreative Köpfe, weil das tägliche Leben von Vielfalt geprägt sei.
Leutheusser-Schnarrenberger verdeutlichte, dass es in diesem Bereich noch viel zu erreichen gebe. Viele Menschen hätten immer noch Angst davor, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu werden. Nach einer aktuellen Studie der Europäischen Grundrechteagentur halten 27 Prozent der befragten Berufstätigen in Deutschland ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets verborgen. "Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent", stellte die Justizministerin klar. Ein Zeichen der Wertschätzung für die Vielfalt zu setzen sei daher ein "menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot".
Hintergrund
Ziel der Charta ist es, in Unternehmen und Institutionen aller Art ein Zeichen für mehr Vielfalt und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen. Damit soll eine Arbeitskultur entstehen, die frei von Vorurteilen ist und die gegenseitige Wertschätzung fördert. Das Bundesjustizministerium arbeitet künftig mit Vorgesetzten und Führungskräften zusammen, um bei der Umsetzung der Charta zu helfen und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz voranzubringen.
Den ganzen Wortlaut der Charta sowie weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.
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