FDPGrundgesetzänderung

Gefahr für Rechtsstaat und Wirtschaft

Marco Buschmann steht an einem Geländer im Bundestag.FDP-Generalsekretär Dr. Marco Buschmann kritisiert die Grundgesetzänderung. Er sieht in ihr zudem eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland.
24.03.2025

FDP-Generalsekretär Dr. Marco Buschmann kritisiert die von CDU/CSU und SPD beschlossene Grundgesetzänderung scharf und warnt vor weitreichenden Konsequenzen.

In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ konstatierte Buschmann, dass die Aufnahme der Formulierung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ ins Grundgesetz problematisch sei, da sie „über die Zweckbindung hinaus rechtliche Bedeutung besitzt, die sie in die Nähe eines ‚verkappten‘ oder ‚impliziten‘ Staatsziels rückt“. Dies könne zu neuen Einschränkungen für Investitionen und Grundrechte führen sowie juristische Auseinandersetzungen befördern, warnte er.

Wechselwirkungen mit bestehenden Verfassungsnormen

Buschmann hob hervor, dass sich durch eine systematische Auslegung der neuen Norm Wechselwirkungen mit bestehenden Verfassungsnormen ergeben könnten. Besonders der Artikel 20a Grundgesetz, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen festlegt, könnte durch die neue Formulierung konkretisiert werden. Er verwies auf die Grünen-Abgeordnete Britta Hasselmann, die in der Bundestagsdebatte betont hatte, dass eine „entscheidende Veränderung“ erreicht worden sei, indem die „Verankerung der Klimaneutralität bis 2045 bei Investitionen in Verbindung mit 20a“ erbracht werde.

Handwerkliche Mängel und unklare Fristsetzung

Kritisch sieht Buschmann auch die handwerklichen Mängel der neuen Regelung, insbesondere die unklare Fristsetzung: „Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit […] verlangt, dass bei der Angabe von Zeitpunkten eine Jahreszahl immer in Verbindung mit einem konkreten Datum zu nennen sei.“ Unklar sei, ob die neue Verschuldungsmöglichkeit bis zum 1. Januar oder 31. Dezember 2045 bestehen solle – eine Frage mit praktischen Auswirkungen auf Haushaltsplanungen.

Klärung offener Fragen geboten

Buschmann bemängelte darüber hinaus, dass eine Expertenanhörung zur Klärung der offenen Fragen im Bundestag abgelehnt worden sei: „Die Befürworter der Verfassungsänderung hätten hier ohne Weiteres klarstellen können, dass sich – auch nicht in der Zusammenschau mit Art. 20a GG – keine neuen Aufträge aus der Verfassung ergeben sollen.“ Dieses Schweigen könne darauf hindeuten, dass politische Differenzen über die langfristigen Folgen der Reform bewusst überdeckt werden. 

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