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Funkzellenabfrage braucht Quick-Freeze-Verfahren

Jörg BodeJörg Bode will rechtskonforme Funkzellenabfragen
13.10.2016

Der Innenausschuss des niedersächsischen Landtag hat sich auf Antrag der FDP mit einem  Fall in Osnabrück vor zwei Jahren beschäftigt: Polizei und Justiz hatten nach einer Pfefferspray-Attacke auf zwei Männer massenhaft Verbindungsdaten und Rufnummern abgefragt. Das Landgericht Osnabrück erklärte diese Überwachungsmaßnahme der Behörden für unverhältnismäßig und rechtswidrig. FDP-Fraktionsvize Jörg Bode fordert die Landesregierung auf, sich schnellstmöglich für eine statistische Erhebung von Funkzellenabfragen und das Quick-Freeze-Verfahren einzusetzen.

"In der heutigen Ausschussanhörung ist deutlich geworden, dass die aktuelle Praxis bei den Funkzellenabfragen zahlreiche Mängel aufweist, die schnellstens behoben werden müssen."

Welchen Umfang haben die Funkzellenabfragen in Niedersachsen?

Zuallererst sei es jetzt dringend nötig, die Anzahl und das Ausmaß der durchgeführten Abfragen überhaupt erstmal zu erfassen und auszuwerten, wie es ja auch gesetzlich vorgeschrieben sei. "Dabei die Übergangsfrist bis 2018 voll auszuschöpfen und bis dahin keine Zahlen zu erheben, halte ich für grundfalsch", erklärt Bode. Die Landesregierung müsse jetzt endlich darlegen, welchen Umfang die Funkzellenabfragen in Niedersachsen haben.

Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben

Die Wirksamkeit des Instrumentes selbst stelle die FDP überhaupt nicht in Frage. "Funkzellenabfragen sind in einigen Fällen sehr sinnvoll und haben auch schon nachweislich zu wichtigen Fahndungserfolgen geführt. Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie stets rechtskonform eingesetzt werden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Das ist leider nicht immer so, wie jüngst der Fall in Osnabrück gezeigt hat", so Bode weiter.

Quick-Freeze-Modell wäre eine gute Lösung

Rein aus zeitlichen Gründen sei es angesichts der aktuellen Gesetzeslage gar nicht möglich, den Richtervorbehalt angemessen umzusetzen. "Da die Daten bei beispielsweise der Telekom lediglich sieben Tage lang gespeichert werden, müssen die Sicherheitsbehörden direkt am Anfang ihrer Ermittlungen entscheiden, ob die Funkzellenabfrage nötig ist. Sie wird dann natürlich häufig präventiv beantragt. Hier muss eine Lösung her, die Bürgerrechte schützt, ohne das Instrument zu zerschlagen. Das von Sabine Leutheuser-Schnarrenberger vorgeschlagene Quick-Freeze-Modell wäre dafür eine gute Lösung.“

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