01.06.2005FDP-FraktionRechtspolitik

FUNKE: Schnelles Recht ist gutes Recht

BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Vermieter die Miete im schnellen Urkundenprozess einfordern können, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:

Schnelles Recht ist gutes Recht. Deshalb begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass Vermieter die Miete im schnellen Urkundenprozess einfordern können. Mieterrechte werden hierdurch nicht verkürzt. Sie können ihre Rechte in einem Nachverfahren geltend machen. Gleichzeitig reduziert sich aber das Mietausfallrisiko des Vermieters erheblich. Bisher müssen Vermieter, wenn sich Mieter auf Mängel berufen, vielfach langjährige Prozesse führen, um zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen. Häufig ist der Anspruch wegen zwischenzeitlich eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Mieters dann nicht mehr zu realisieren.

Bettina Lauer
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