27.01.2003FDP-FraktionRechtspolitik

FUNKE: Ausweitung des Urheberrechtsschutzes für private Normwerke ist fiskalisch motiviert

BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu den Plänen der Bundesregierung, im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Urheberrechtsschutz für private Normwerke auszuweiten, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Rainer FUNKE:

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass ihre Pläne zur Ausweitung des Urheberrechtsschutzes für private Normwerke (z.B. DIN-Normen) ausschließlich fiskalpolitisch motiviert ist. In ihrer finanzpolitischen Not und Konzeptionslosigkeit versucht die Bundesregierung nun, auch das Urheberrecht zur Sanierung des Haushalts zu instrumentalisieren. Das muss verhindert werden. Die FDP setzt sich deshalb weiter dafür ein, dass die Pläne zur Änderung von § 5 UrhG nicht verwirklicht werden.
Die Ausweitung des Urheberrechtsschutzes für private Normwerke ist bedenklich, weil Gesetze, Verordnungen, Erlasse und amtliche Bekanntmachungen in vielen Fällen auf private Normwerke nur verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. Wenn der dem Gesetz unterworfene Bürger sich über den Inhalt der Normwerke unterrichten möchte, liefe er künftig in Gefahr, dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dadurch wird das verfassungsrechtliche Gebot der allgemeinen Zugänglichkeit von Rechtsnormen gefährdet.
Durch eine Lizenzpflichtigkeit entstünden zusätzliche Kosten, die insbesondere die mittelständische Wirtschaft belasten würden. Normsetzungskosten dürfen jedoch nicht auf den privaten Normadressaten abgewälzt werden. Wenn der Gesetzgeber eigene Aufwendungen sparen will und auf private Normwerke zurückgreift, dann haben die Schöpfer solcher Normwerke selbstverständlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung für diese Nutzung und für den Verlust ihres Urheberrechts. Die Pflicht zur angemessenen Kompensation trifft jedoch allein den Staat, der die privaten Normen in sein Gesetzeswerk aufnimmt.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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